Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 060 - 18.12.2015

Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte für Niedersachen

Nach einem Jahr Mindestlohn zieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine positive Bilanz: In Niedersachsen gibt es weniger Arbeitslose und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. „Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Er sorgt für bessere Löhne, stärkt die Kaufkraft und kurbelt so das Wirtschaftswachstum in Niedersachsen an. Horrorszenarien von Arbeitgeberverbänden und interessensgeleiteten Wirtschaftsinstituten  haben sich in Luft aufgelöst“, stellt Hartmut Tölle fest, Vorsitzender des DGB in Niedersachsen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Niedersachsen ist im Vorjahresvergleich um 69.300 Personen angestiegen, das ist eine Zunahme von 2,5 Prozent auf nunmehr 2.843.100 Beschäftigte (Stand September 2015). Die Arbeitslosenquote ist im Vorjahresvergleich um 0,3 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent gesunken (Stand November 2015). Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen in Niedersachsen ist im Vorjahresvergleich um 16,5% auf 58.614 gestiegen (Stand November 2015).

In einigen Branchen brachte der Mindestlohn den Beschäftigten in Niedersachsen deutliche Gehaltssteigerungen. Im Gastgewerbe stiegen die Löhne um 4,9 Prozent, bei der Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (hierzu zählen auch Callcenter und Wachdienste) um 4,0 Prozent. Die Löhne von Frauen ohne Berufsausbildung sind um 4,6 Prozent angestiegen. Der Mindestlohn leistet damit auch einen Beitrag zur Gleichstellung. Denn Frauen sind besonders häufig von Niedriglohnbeschäftigung betroffen.

Immer noch versuchen Arbeitgeber, mit unzulässigen Tricksereien den Mindestlohn zu umgehen: Mehrarbeit wird nicht bezahlt, Zuschläge und Trinkgeld werden angerechnet, Bereitschaftsdienste oder Wartezeiten bei Taxis, Ladezeiten von LKW-Fahrern, Fahrtzeiten bei Behinderten- und Krankenfahrten nicht als Arbeitszeit gewertet. Um diese Umgehungsversuche einzudämmen, fordert der DGB, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes auch auf das Bäckerei- und Fleischerhandwerk sowie den Einzelhandel auszudehnen, um dort bessere Kontrollen zu gewährleisten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll muss um mehr als die für 2019 geplanten 1600 Stellen aufgestockt werden. Auch der Prüfdienst der Rentenversicherung braucht mehr Personal.

Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge lehnt DGB-Vertreter Hartmut Tölle strikt ab: „Einzelne Beschäftigtengruppen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ Bezüglich der Anpassung der Mindestlohnhöhe verweist Tölle auf das Gesetz: „Der Mindestlohn muss mit der übrigen Lohnentwicklung Schritt halten. Das haben Gewerkschaften und Arbeitgeber so vereinbart.“

Hartmut Tölle macht klar, dass der Mindestlohn ein wirkungsvoller Schutz gegen das schlimmste Lohndumping ist, wirklich gute Löhne und Arbeitsbedingungen aber nur mit Tarifverträgen zu erreichen sind: „Mindestlohn ist das Mindeste. Mehr gibt’s mit Tarifverträgen. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, die Tarifflucht zu stoppen und wieder für ordentliche Verhältnisse zu sorgen.“


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