Nach einer Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) mussten knapp 63.000 Niedersachsen im Sommer 2009 Hartz IV beziehen, obwohl sie Arbeit haben. Damit ist der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die auf Hartz IV angewiesen sind, auf 2,5 Prozent gestiegen, vier Jahre zuvor lag er noch bei 1,5 Prozent. Etwa die Hälfte der Betroffenen übt eine Vollzeitbeschäftigung aus. Der Lohn für ihre Arbeit reicht nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern, deshalb sind sie ergänzend auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen.
DGB-Landesvorsitzender Hartmut Tölle sagte: "Staatlich subventioniertes Lohndumping muss gestoppt werden. Deshalb brauchen wir gesetzliche Mindestlöhne." Die Hartz IV-Träger sollten zudem dazu verpflichtet werden, Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber nur noch dann zu zahlen, wenn mindestens ein Stundenlohn von 7,50 € gezahlt wird. Die Zumutbarkeitsregelung müsse geändert werden, so dass Hartz IV-EmpfängerInnen bei Vollerwerbstätigkeit nicht länger zur Annahme nicht Existenz sichernder Arbeit gezwungen werden können. Diese Maßnahmen würden Bund und Stadt finanziell stark entlasten und Spielräume für wichtige Aufgaben im Bildungs- und Sozialsystem schaffen, so Hartmut Tölle.
Die tatsächliche Zahl der Hartz IV-Aufstocker liegt wesentlich höher, schätzt der DGB. Nur etwa jeder zweite Anspruchsberechtigte mit Vollzeitjob nimmt sein Recht auf staatliche Unterstützung wahr. Gründe dafür sind neben mangelnder Informationen, Scham, durch Hartz IV stigmatisiert zu werden, oder die Scheu, sich mit dem komplizierten Antragsverfahren auseinanderzusetzen. Mit einem aktuellen Ratgeber informiert der DGB betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und ermuntert sie, diese wahrzunehmen. Die Broschüre erläutert an Hand konkreter Beispiele, welche Sozialleistungen NiedriglohnempfängerInnen zustehen. Wohngeld und Kinderzuschlag können in vielen Fällen Hartz IV-Bedürftigkeit vermeiden.
Der Ratgeber "Hilfe für Beschäftigte mit geringem Einkommen" (56 Seiten) kann gegen einen Kostenbeitrag von 1 Euro über das Internet https://www.dgb-bestellservice.de direkt bestellt werden.
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