Im Rahmen der heutigen (Mittwoch) Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften Nachbesserungen am Entwurf der Regierungsfraktionen für das neue niedersächsische Versammlungsgesetz. Aus Sicht der Gewerkschaften schränkt das Gesetz das Grundrecht der Versammlungsfreiheit erheblich ein. Grund dafür sind die im Entwurf vorgesehenen zahlreichen Eingriffs- und Überwachungsmöglichkeiten für Behörden und die ausgeweiteten bürokratischen Anforderungen an die Organisatoren von Demonstrationen und Veranstaltungen.
So kritisieren die Gewerkschaften im Besonderen, dass bereits Versammlungen mit einer Teilnehmerzahl ab 2 Personen den Behörden angezeigt werden müssen, dass die Pflichten der Versammlungsleitung erhöht worden sind und dass das Gesetz einen ausgeweiteten Strafkatalog mit empfindlichen Geldbußen vorsieht. Die Gewerkschaften befürchten, dass sie angesichts dessen bei Arbeitskämpfen und damit in Zusammenhang stehenden kleineren Demonstrationen und Versammlungen erheblichen bürokratischen Hemmnissen ausgesetzt wären.
Die GewerkschaftsvertreterInnen sind der Auffassung: "Sanktionen und Auflagen müssen verhältnismäßig sein. Wir appellieren daher an CDU und FDP, den Entwurf deutlich nachzubessern. Sonst ist die niedersächsische Regelung kein modernes, freiheitliches Gesetz, sondern wirkt abschreckend und behindert das Durchsetzen der Grundrechte."
Die Beibehaltung der Bannmeile lehnen die Gewerkschaften als "antiquiert und überflüssig" ab. Es müsse zukünftig möglich sein, gerade in unmittelbarer Nähe des Landtages als Ort und Symbol von Gesetzgebung und politischer Debatte zu demonstrieren.
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