Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 029 - 01.12.2014
DGB fordert grundlegende Überarbeitung

Zehn Jahre Hartz IV: Bilanz eines Irrwegs

Zehn Jahre nach Einführung von Hartz IV zieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für Niedersachsen eine kritische Bilanz und fordert eine grundlegende Überarbeitung der Hartz-Gesetze. Eine aktuelle DGB-Studie zeigt, dass die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auch in Niedersachsen gravierende Einschnitte für die Beschäftigen verursachte und negative Folgen für den Arbeitsmarkt hatte. Die Zahl der EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II, dem so genannten Hartz IV, ist nicht gesunken, prekäre Beschäftigung hat massiv zugenommen. Der zunehmende Niedriglohnsektor und eine fallende Lohnquote haben die wirtschaftliche Lage der Menschen verschlechtert.

Die Zahl der erwerbsfähigen Hartz IV-EmpfängerInnen in Niedersachsen liegt mit 412.812 im Jahr 2014 fast genauso hoch wie vor zehn Jahren. 45 Prozent aller EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II beziehen diese Sozialleistung seit mindestens vier Jahren. DGB-Arbeitsmarktexperte Lars Niggemeyer bedauert: „Angesichts dieser Zahlen lässt sich nicht von einem Rückgang der realen Arbeitslosigkeit sprechen. Besonders problematisch ist die Situation von Langzeitarbeitslosen. Da nur rund 50.000 offene Arbeitsstellen gemeldet sind, ist eine Vermittlung in Arbeit für die allermeisten illusorisch.“

DGB-Bezirksvorsitzender Hartmut Tölle bezeichnet die Hartz-Gesetze als Irrweg und fordert eine Neue Ordnung der Arbeit: „Hartz IV hat den Druck auf Beschäftigte erhöht, Arbeit zu schlechten Bedingungen und niedriger Bezahlung anzunehmen. Arbeitslose Menschen brauchen keine Daumenschrauben, sondern neue Perspektiven. Deshalb müssen die Hartz-Gesetze zwingend überarbeitet werden.“

Der DGB fordert, die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II deutlich anzuheben. Außerdem sollen Arbeitslose nur noch in Arbeit vermittelt werden, die tariflich entlohnt ist und ihrer Qualifikation entspricht. Für Langzeitarbeitslose, die kaum Chancen auf reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben, fordert der DGB einen öffentlichen Beschäftigungssektor mit fairen Bedingungen. In diesem so genannten sozialen Arbeitsmarkt könnten Langzeitarbeitslose auf freiwilliger Basis zu tariflichen Bedingungen beschäftigt werden. Diese Beschäftigung muss allerdings zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein, sie darf reguläre Beschäftigung nicht verdrängen.


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