Im April 2014 nahmen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes zum Entwurf der Niedersächsischen Reisekostenverordnung Stellung. Konkret geht es unter anderem um die Erstattungsmöglichkeit von Bahncards, Netz- und Zeitkarten, die Entschädigung für Reisekosten und Übernachtungskosten. Die Einführung einer Kappungsgrenze zur Begrenzung der Reisekosten lehnt der DGB ab. Dass weiter der Entschädigungssatz von 30 Cent bei PKW-Benutzung im dienstlichen Interesse gelten soll, ist aus Sicht des DGB völlig unzureichend.