Nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes können die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen Vereinbarungen mit dem Land schließen. Die Regelungsbereiche dieser so genannten „81er-Vereinbarungen“ sind vielfältig. Es gibt Vereinbarungen zu gleitender Arbeitszeit und zum Haushaltswirtschaftssystem, aber auch zu Personalmanagement und zur Europakompetenz. Eine Broschüre gibt einen Überblick über die mit dem Land geschlossenen Regelungen. Und dient so als Basis für die erfolgreiche Arbeit der Personalräte in der niedersächsischen Landesverwaltung.