Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie ist unverzichtbar für eine moderne und effiziente Verwaltung. Ziel der Gewerkschaften ist dabei, die Belange der Beschäftigten zu wahren. In einer Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen regelt der DGB konkrete Fragen des Einsatzes von Rechnern und Programmen. Konkret wird der Rahmen für Fragen des Datenschutzes, der Barrierefreiheit sowie die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen gesteckt. Aber auch in welchem Rahmen Beschäftigte informiert, geschult und beraten werden sowie welche Rechte Personalvertretungen haben, legt die Vereinbarung fest.