Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen, dazu auf, mehr Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen:
„Für Menschen mit Behinderungen ist der Arbeitsmarkt immer noch exklusiv, statt inklusiv. Die Corona-Pandemie hat hierbei einen negativen Impuls gesetzt. Wenn Menschen mit Behinderungen einmal ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist es für sie deutlich schwieriger, einen neuen zu finden. Sie sind häufiger und länger arbeitslos und das, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind.“
In Niedersachsen machen schwerbehinderte Menschen nur 4,3 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 4,0%, öffentliche Arbeitgeber: 5,2%). Damit liegt das Bundesland deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*. Von den 16.377 Unternehmen in Niedersachsen, die diese Quote erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeiter*innen), hatte sogar jedes vierte Unternehmen (4.320) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.
„Die Unternehmen müssen ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen ernst nehmen. Bei der Ausbildung oder Beschäftigung dieser Zielgruppe können die Arbeitgeber auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Trotzdem sind viele Unternehmen noch zu zögerlich. Hier braucht es stärkere Anreize. Insbesondere diejenigen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen, wenn sie die Barrieren in ihren Köpfen nicht abbauen. Dazu sind wir ihnen gegenüber auch moralisch verpflichtet“, sagte Payandeh.
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht die Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe vor, für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent. Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sollte zügig und insgesamt angehoben werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):
*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (März 2022)
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