Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 002 - 19.01.2016

DGB gegen Abschaffung des vergabespezifischen Mindestlohns

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Niedersachsen kritisiert, dass die niedersächsische Landesregierung im Tariftreue- und Vergabegesetz zukünftig auf einen vergabespezifischen Mindestlohn verzichten will. Land und Kommunen sollen laut Kabinettsbeschluss außerdem nicht mehr gehalten sein zu kontrollieren, ob Auftragnehmer öffentlicher Aufträge die Vorgaben des Gesetzes einhalten.

DGB-Bezirksvorsitzender Hartmut Tölle lehnt die geplanten Änderungen mit Nachdruck ab: „Den hiesigen Mindestlohn aufgrund des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns abzuschaffen, ist ein Fehler.“ Ein Vergabe-Mindestlohn könne die Lücke zwischen gesetzlichem Mindestlohn und deutlich höheren Tariflöhnen schließen und so faire Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen sichern. Zudem trete der gesetzliche Mindestlohn vollständig erst mit Ablaufen der Übergangsregelungen zum 1. Januar 2017 in Kraft. Europarechtliche Gründe für die komplette Abschaffung der Landesmindestlöhne gebe es nicht.

Auf Kritik des DGB stößt auch, dass Kontrollen aufgeweicht werden sollen. Hartmut Tölle betont: „Was die Landesregierung als ‚verschlanktes Vergabeverfahren‘ bezeichnet, ermutigt schwarze Schafe dazu, sich nicht an Vorgaben zu halten. Das Argument, dass nun Bundesbehörden die Einhaltung des Mindestlohns prüfen, überzeugt uns nicht. Im Gegenteil: Es sind bessere und regelmäßigere Kontrollen als bisher notwendig.“

 


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