Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 023 - 16.05.2022

DGB zur Steuerschätzung: Mehreinnahmen für einen solidarischen Aufbruch nutzen!

Die aktuelle niedersächsische Steuerschätzung geht von wesentlich höheren Steuereinnahmen aus, als bisher erwartet. Vor diesem Hintergrund appelliert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Niedersachsen an die Niedersächsische Landesregierung, den neuen Spielraum konsequent zu nutzen.

Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB Niedersachsen: „Laut der aktuellen Steuerschätzung stehen dem Land in diesem Jahr Mehreinnahmen in Höhe von 131 Millionen Euro zur Verfügung. Perspektivisch erhöhen sich die Mehreinnahmen bis 2026 in Summe auf 4,4 Milliarden Euro. Das ist in Anbetracht der aktuellen Lage keine Selbstverständlichkeit und ein echter Mutmacher. Nun muss die Landesregierung aber auch Mut beweisen und die neuen Spielräume nutzen, um die Grundlage für Wohlstand und eine gute Zukunft zu schaffen. In unruhigen Zeiten muss der Staat Unsicherheiten reduzieren. Das geht nur mit einem langfristig angelegten Fahrplan für Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur, Bildung, bezahlbaren Wohnraum, den ÖPNV und einen modernen öffentlichen Dienst. Die DGB-Vorschläge für eine Investitionsoffensive, ermöglicht durch einen landeseigenen NFonds, liegen schon lange auf dem Tisch. Die Herausforderungen sind immens, das spüren die Menschen. Jetzt muss der Zeitpunkt für einen solidarischen Aufbruch sein.“

Die Mehreinnahmen bieten dabei auch eine optimale Gelegenheit, große Baustellen im öffentlichen Dienst anzugehen. Der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers hat heute, wie bereits Ende 2021 zugesichert, die Übernahme der linearen Erhöhung von 2,8 Prozent zu Dezember 2022 für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen verkündet. Der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes begrüßen dies. Starke Kritik verdient jedoch, dass der Finanzminister den Versorgungsempfänger*innen eine Einmalzahlung als Ausgleich für 14 Nullmonate vorenthält. Darüber hinaus ist es unverständlich, dass die im Rettungsdienst tätigen Feuerwehrleute keine Corona-Sonderzulage erhalten sollen. Mit einem weiteren Gesetzesentwurf soll die amtsangemessenen Besoldung verfassungsgemäß werden. Die Bausteine gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, um kinderreiche Familien und niedrige Besoldungsgruppen besser zu stellen. Eine fundierte Bewertung wird der DGB in der Verbandsanhörung vornehmen. Ziel muss sein, dass Niedersachsen endlich besser und konkurrenzfähiger wird bei der Besoldung.

Dr. Mehrdad Payandeh sagt dazu: „Herr Hilbers muss den Worten seiner Wertschätzung für den öffentlichen Dienst auch ganz konkrete Taten folgen lassen. Es geht nicht, dass den Rettungskräften bei der Feuerwehr die Corona-Sonderzulage vorenthalten wird, wo die Rettung doch eine wesentliche Aufgabe der Feuerwehr ist und sie sich tagtäglich für Leib und Leben der Bürger*innen einsetzt. Auch weitere Zulagen, etwa im Bereich der Polizei, sind notwendig. Niedersachsen hat sich mit der amtsangemessenen Besoldung sehr viel Zeit gelassen, andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein haben schon längst Fakten geschaffen und nachgebessert.“


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