In den vergangenen zehn Jahren sind in Niedersachsen und Bremen weit über 400.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden. Trotz des Beschäftigungszuwachses ist die Armutsquote jedoch auf ein Rekordhoch gestiegen. „Die Kluft zwischen guten und schlechten Löhnen sowie Arbeitsbedingungen wird größer. Wenn die Armut trotz Arbeit steigt, ist politisches Handeln dringend geboten – auch seitens der Landespolitik.“, sagte Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen, im Rahmen der seitens der Arbeitnehmerkammer und dem Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) organisierten Pressekonferenz zum Thema „Gute Arbeit in Niedersachsen und Bremen“.
Um nach Wegen zu suchen, wie auf Länderebene gegen prekäre Beschäftigung vorgegangen werden kann, hatten Arbeitnehmerkammer und DGB bereits Ende letzten Jahres eine Konferenz durchgeführt. Die nun erschienene, gemeinsame Broschüre „Gute Arbeit in Niedersachsen und Bremen“ beinhaltet bestehende Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Förderung Guter Arbeit. Nach wie vor gibt es in beiden Bundesländern aber eine Menge offener Handlungsfelder und Probleme. „In Niedersachsen lassen die Ausbildungsgarantie und der öffentlich geförderte Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose auf sich warten.“, sagte Hartmut Tölle, Vorsitzender des DGB-Bezirks Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt. „Auch gegen die in allen Bundesländern ausufernde Sonn- und Feiertagsarbeit kann und muss die Landesregierung mehr tun.“ Als positive Maßnahme der niedersächsischen Politik hob Tölle die so genannten „mobilen Beratungsstellen“ hervor. Dort können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beraten lassen, die aus dem Ausland kommen und erst kurz bzw. nur über einen begrenzten Zeitraum in Deutschland arbeiten. Sie sind besonders oft von prekärer Beschäftigung und Ausbeutung betroffen.
Die Einrichtung einer solchen Beratungsstelle für Bremen fordert Annette Düring, Vorsitzende des DGB Bremen-Elbe-Weser. „Um die schlimmsten Exzesse am Arbeitsmarkt zu vermeiden, ist die Einrichtung einer solchen Stelle in Bremen überfällig. Wir werden die Politik in die Pflicht nehmen!“, so die Gewerkschafterin. Düring verwies darüber hinaus auf weitere mögliche Instrumente zur Förderung Guter Arbeit. Demnach müssen sich Entscheidungen in der Wirtschaftsförderung an sozialen Kriterien orientieren. Öffentliche Mittel sollten nur in tarifgebundenen Unternehmen zum Einsatz kommen. Auch eine einzuhaltende maximale Leiharbeitsquote oder die Erhöhung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze sollten als Fördervoraussetzung herangezogen werden. Aktuell gibt es lediglich in Niedersachsen etwaige Kriterien für einzelbetriebliche Förderungen der öffentlichen Hand.
Alle Beteiligten hoben hervor, dass derartige Instrumente nur dann funktionieren, wenn sie länderübergreifend angewendet werden. Das gilt aufgrund der „Insellage“ Bremens in Niedersachen besonders. Auch Debatten über die Einführung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen sollten bundeslandüberübergreifend geführt werden, um in beiden Ländern gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Wichtig ist es daher, den Dialog auf Länderebene auszubauen, Kooperationen zu stärken und den Prozess des voneinander Lernens zu intensivieren. Sonst droht die Gefahr, dass beide Länder in Standortfragen gegeneinander ausgespielt werden.
Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bestehen jedoch nicht nur auf landespolitischer, sondern auch auf betrieblicher Ebene. Daniel Müller, Betriebsratsvorsitzender der Lloyd Werft Bremerhaven AG, verwies diesbezüglich auf Betriebsvereinbarungen und tarifvertragliche Vereinbarungen im Sinne Guter Arbeit, in deren Rahmen soziale Rechte und Mindestarbeitsbedingungen von Beschäftigten geregelt werden können. „Mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen können sowohl die Ansprüche der Beschäftigten an Gute Arbeit als auch die Unternehmensziele gleichermaßen befriedigt bzw. erreicht werden.“, sagte Müller.
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