Der niedersächsische Landtag hat heute (30. Oktober) ein neues Landesvergabegesetz beschlossen. Hartmut Tölle, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Niedersachsen, kommentiert dieseswie folgt: „Während auf Bundesebene noch um einen gesetzlichen Mindestlohn gestritten wird, schreibt Rot-Grün in Niedersachsen eine Lohnuntergrenze von zunächst 8,50 Euro für öffentliche Aufträge vor. Das ist ein wichtiges politisches Signal im Kampf gegen Ausbeutung und prekäre Beschäftigung. Wer kritisiert, dass faire Löhne zu teuer sind, ignoriert, dass unserer Gesellschaft durch Lohndumping hohe Folgekosten entstehen. Jährlich müssen wir Steuerzahler in Niedersachsen 1,1 Milliarden Euro aufbringen, um niedrige Löhne durch Hartz IV aufzustocken. Nun wird es darauf ankommen, die Wirksamkeit des Gesetzes durch Kontrollen zu sichern.“
Verglichen mit dem bisherigen Gesetz ist der neue Entwurf aus Sicht der Gewerkschaften ein deutlicher Fortschritt. Der Schwellenwert des alten Gesetzes, ab dem öffentliche Aufträge erfasst wurden, lag bei 30.000 Euro. Zudem war das Gesetz auf den Bausektor beschränkt, nun greift es bei allen öffentlichen Vergaben ab 10.000 Euro. Während bisher nur allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge eingehalten werden mussten, greift nun zusätzlichein Mindestlohn von 8,50 Euro. Im Bereich des öffentlichen Personennachverkehrs wird zudem zukünftig ein repräsentativer Tarifvertrag vorgeschrieben.