Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 056 - 08.12.2021

Nach Gespräch mit Hilbers: DGB fordert Besoldungsanpassung für Beamt*innen

In einem Gespräch mit dem Niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers haben Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) heute deutlich gemacht, dass sie eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Länderbeschäftigten auf die Landes- und Kommunalbeamt*innen sowie auf Anwärter*innen und Pensionär*innen erwarten. Sie begrüßten die Zusage des Finanzministers, im Haushaltsbegleitgesetz eine steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro für Beamt*innen und Anwärter*innen einzuplanen. Auch die Zusage zu einer linearen Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 stieß auf Seiten des DGB auf Zustimmung.

Darüber hinaus fordert der DGB aber zusammen mit seinen Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes, GEW, GdP und ver.di, dass auch Pensionär*innen eins zu eins vom Tarifabschluss profitieren und eine Einmalzahlung als Ausgleich für die späte lineare Erhöhung erhalten. Zudem solle die im Tarifvertrag vereinbarte Zulage für das Gesundheitswesen auf Feuerwehrbeamt*innen im Rettungsdienst übertragen werden.

Der DGB-Vorsitzende Mehrdad Payandeh erklärt: „Es ist gut, dass das Land für seine Beamt*innen und Anwärter*innen schnell handelt. Allerdings dürfen die Pensionär*innen davon nicht ausgenommen werden. Gerade untere Besoldungsgruppen wie A5 bis A10 haben keine üppigen Pensionen und leiden besonders unter steigenden Energiepreisen oder hohen Mieten. Sie sind also dringend auf eine Einmalzahlung angewiesen, um ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Das wäre ein gutes Signal. Das Land als Dienstherr muss dafür sorgen, dass sie nicht benachteiligt werden.“

Hintergrund:

Der neue Tarifvertrag für die Länderbeschäftigten hat eine Laufzeit von 24 Monaten und sieht eine steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.300 Euro vor, die bis März 2022 ausgezahlt wird. Zum 1. Dezember 2022 gibt es eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent. Zudem werden einige Zulagen im Gesundheitswesen zum 1. Januar 2022 teils deutlich erhöht und der Berechtigtenkreis der Universitätsklinikzulage erweitert. Der Tarifabschluss steht noch unter dem Vorbehalt einer Mitgliederbefragung bei ver.di. Die DGB-Gewerkschaften fordern eine Übertragung nach dem Prinzip „Besoldung folgt Tarif“.

Der DGB vertritt als gewerkschaftliche Spitzenorganisation in Niedersachsen Beamtinnen und Beamte, die in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di organisiert sind. Der DGB verhandelt als gewerkschaftliche Spitzenorganisation mit dem Land als Arbeitgeber über deren Besoldung, Versorgung und Mitbestimmung.

 


Nach oben
Suchbegriff eingeben
Datum eingrenzen
seit bis

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemitteilungen des DGB Niedersachsen

Kontakt Pressestelle

DGB Niedersachsen
Otto-Brenner-Straße 1
30159 Hannover


Heike Robrahn
Pressesprecherin

Telefon:  0511 12601-12
Mobil:    0151 67 33 65 39
E-Mail:   heike.robrahn@dgb.de

 

Ruben Eick
stellv. Pressesprecher

Telefon:  0511 12601-32
Mobil:    0160 91 18 77 11
E-Mail:   ruben.eick@dgb.de

 

Social Media