Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Niedersachsen ist das neue Landesvergabegesetz ein wichtiger Schritt im Kampf gegen zu niedrige Löhne und prekäre Beschäftigung. Der DGB-Landesvorsitzende Hartmut Tölle betont: „Dass die neue Landesregierung einen Mindestlohn von 8,50 Euro als Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen festschreibt, ist ein großer Fortschritt.“
Die Angst des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes vor hohen Folgekosten bezeichnet der DGB-Vertreter als entlarvend: „Wenn die Kommunen mit derart hohen Zusatzkosten rechnen, legt dies den Umkehrschluss nahe, dass sie ihre Kosten bei öffentlichen Aufträgen bisher durch Lohndumping klein gehalten haben.“ Es sei empörend, so Hartmut Tölle, wenn Städte und Gemeinden offensichtlich mit Steuergeldern prekäre Arbeitsbedingungen und Ausbeutung unterstützten.
Er kritisierte zudem die Argumentation der Kommunen als kurzsichtig, da diese ausblende, welch hohe Folgekosten der Gesellschaft durch Lohndumping entstehen: „Wenn Menschen nicht genug verdienen, müssen sie ihren Lohn häufig durch Hartz IV aufstocken. Das kostet den Steuerzahler in Niedersachsen jährlich 1,1 Milliarden Euro. Dieser Teufelskreis muss endlich unterbrochen werden. Dafür ist das Landesvergabegesetz ein wichtiger Baustein.“
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