Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 015 - 19.04.2015

Mindestlohn nicht verwässern – Wirksamkeit stärken!

Gegen eine Aufweichung des Mindestlohngesetzes haben sich rund neunzig Vertreterinnen und Vertreter der Kreis- und Stadtverbände des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) am Wochenende auf ihrer Frühjahrstagung in Halberstadt ausgesprochen. In einer gemeinsamen Resolution appellieren die DGB-Ehrenamtlichen aus Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt an die Bundestagsabgeordneten aus den drei Bundesländern, keine Verwässerung der Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten zuzulassen und die Wirksamkeit des Mindestlohngesetzes durch flankierende Maßnahmen zu stärken. Anlass ist das Treffen der Koalitionsspitzen am kommenden Donnerstag (23. April) in Berlin, bei dem die vorläufige Wirksamkeit des Mindestlohngesetzes analysiert werden soll.

Die DGB-Vertreterinnen und –Vertreter fordern unter anderem:

  • Die Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten darf nicht gelockert werden.
  • Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit braucht mehr Personal, damit der Mindestlohn effektiv kontrolliert werden kann.
  • Im Arbeitsgerichtsgesetz muss die Beweislastumkehr für Mindestlohnansprüche und ein Verbandsklagerecht geregelt werden.
  • Beschäftigte, die Missstände in ihren Betrieben offenlegen, brauchen einen besseren Schutz vor negativen Auswirkungen oder gar Kündigungen.
  • Im Bäckereihandwerk oder im Einzelhandel wird oft gegen den Mindestlohn und das Arbeitszeitgesetz verstoßen.  Deshalb muss das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auch für diese Branchen gelten.
  • Einige Arbeitgeber üben großen Druck auf Beschäftigte aus, um den Mindestlohn durch neue Arbeitsverträge mit kürzeren Arbeitszeiten zu umgehen. Deshalb braucht es besondere Informationspflichten des Arbeitgebers und Bedenkzeiten für den Arbeitnehmer.

 Die Resolution im Wortlaut finden Sie hier:

DGB-Ehrenamtliche präsentieren die Resolution.

Neunzig Ehrenamtliche präsentieren die Resolution für einen wirksamen Mindestlohn auf ihrer Tagung in Halberstadt. DGB/Karsten Meier


Nach oben
Suchbegriff eingeben
Datum eingrenzen
seit bis

Kontakt Pressestelle

DGB Niedersachsen
Otto-Brenner-Straße 1
30159 Hannover


Heike Robrahn
Pressesprecherin

Telefon:  0511 12601-12
Mobil:    0151 67 33 65 39
E-Mail:   heike.robrahn@dgb.de

 

Ruben Eick
stellv. Pressesprecher

Telefon:  0511 12601-32
Mobil:    0160 91 18 77 11
E-Mail:   ruben.eick@dgb.de

 

Social Media