Die DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich heute Vormittag mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder verständigt. Als Dachorganisation auf Landesebene fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nun, das Ergebnis gemäß des Prinzips „Besoldung folgt Tarif“ zeit- und wirkungsgleich auf die niedersächsischen Landes- und Kommunalbeamt*innen zu übertragen.
Der niedersächsische DGB-Vorsitzende Mehrdad Payandeh erklärt: „Die Tarifpartner haben sich geeinigt. Das Land als Dienstherr muss das Ergebnis nun für seine Beamtinnen und Beamten übernehmen. Als Interessenvertretung für Niedersachsen stehen wir für konstruktive Gespräche mit Finanzminister Reinhold Hilbers über die zukünftige Besoldung zur Verfügung.“
In den Gesprächen müsse es auch um die Frage gehen, wie Niedersachsen bei der Besoldung gegenüber anderen Bundesländern aufholen kann, betont der DGB-Landeschef: „Was eine angemessene Besoldung angeht, hat Niedersachsen eindeutig Nachholbedarf. Das bescheinigen auch Gerichtsurteile.“ Der DGB-Besoldungsreport 2021 zeigt, dass die Besoldungslücke zu anderen Bundesländern und dem Bund in den unteren Besoldungsgruppen nur in sehr kleinen Schritten schrumpft und sich in den höheren sogar vergrößert.
Hintergrund:
Der neue Tarifvertrag für die Länderbeschäftigten hat eine Laufzeit von 24 Monaten und sieht eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie in Höhe von 1.300 Euro vor, die bis März 2022 ausgezahlt wird. Zum 1. Dezember 2022 gibt es eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent. Zudem werden einige Zulagen im Gesundheitswesen zum 1. Januar 2022 teils deutlich erhöht und der Berechtigtenkreis der Universitätsklinikzulage erweitert. Der Tarifabschluss steht noch unter dem Vorbehalt einer Mitgliederbefragung bei ver.di.
Der DGB-Besoldungsreport 2021 kann hier eingesehen werden: https://www.dgb.de/-/0W4
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