Deutscher Gewerkschaftsbund

02.06.2022
#schlaglicht 20/2022

Energiekosten: Klimageld kann gezielt sozial entlasten

Private Haushalte leiden unter der durch die Energiepreise getriebenen Inflation. Als Ausgleich könnte ein soziales Klimageld kommen. Hiermit ließen sich vor allem kleine und mittlere Einkommen gegen steigende Energiekosten entlasten. Dafür braucht es aber eine Infrastruktur für Direktzahlungen, meint das #schlaglicht 20/2022 aus Niedersachsen.

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Heizkoerper mit Geldscheinen

DGB/Alexander Raths/123RF.com

In den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung einiges getan, um die Menschen angesichts hoher Preissteigerungen zu entlasten. Neben einer ganzen Reihe sinnvoller Elemente gibt es auch manchen Makel. Insgesamt ist es fraglich, ob die getroffenen (und oft befristeten) Maßnahmen ausreichend sind. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mittteilt, lag die Inflationsrate im abgelaufenen Mai bei 7,6 Prozent. Eine Trendwende ist vorerst nicht erkennbar.

Hohe Energiekosten belasten private Haushalte

Getrieben wird die Entwicklung vor allem durch die Energiepreise. Bei Gas, Strom, Heizöl und Kraftstoffen gab es zuletzt Zuwächse im hohen zweistelligen Bereich, so dass fast die Hälfte der Teuerung auf sie zurückgeht. Allerdings entfielen schon vor dieser Phase durchschnittlich über 50 Prozent der monatlichen Konsumausgaben niedersächsischer Haushalte auf Wohnen, Energie und Verkehr (siehe Diagramm). Die aktuellen Preissprünge sorgen nun dafür, dass sich die finanzielle Situation für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich verschärft hat. Entlastungsmaßnahmen müssten deshalb an dieser Stelle ansetzen!

Soziales Klimageld als mögliche Antwort

Einen diesbezüglichen Vorstoß hat nun Hubertus Heil gemacht. Der Bundesarbeitsminister möchte über ein soziales Klimageld einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten schaffen. Das Konzept sieht vor, dass Alleinstehende, die weniger als 4.000 Euro brutto und Verheiratete, die zusammen weniger als 8.000 Euro brutto im Monat verdienen, eine jährliche Auszahlung erhalten sollen. Sowohl die genaue Staffelung als auch die zu erwartenden Beträge sind bis zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt.

Grafik "Verteilung der Konsumausgaben privater Haushalte in Niedersachsen"

DGB

Um eine komplett neue Idee handelt es sich nicht, nur die Vorzeichen haben sich geändert. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien ist eine Pro-Kopf-Klimaprämie zur Kompensation der allmählich steigenden CO2-Bepreisung vorgesehen. Damit ließen sich die generierten Einnahmen an die Menschen zurückgeben und zur sozialen Abfederung einsetzen. Jedoch wäre eine generelle Pauschale nicht bedarfsgerecht und sollte zumindest als zu versteuerndes Einkommen gelten.

Entlastung für kleine und mittlere Einkommen

Demgegenüber hätte der nun diskutierte Vorschlag einen anderen Schwerpunkt. Zurzeit gibt es in Niedersachsen allein 1,9 Mio. sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte. Mehr als zwei Drittel davon erhalten Bruttomonatsentgelte, die unter 4.000 Euro liegen. Mit dem skizzierten Klimageld würden also gezielt Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden. Höhere Entgeltgruppen, die Preisanstiege eher verkraften, hätten keinen Anspruch.

Infrastruktur für Direktzahlungen aufbauen

Auch wenn das Klimageld nicht primär zur Eindämmung der Inflation konzipiert wurde, besteht mit ihm die Möglichkeit, den finanziellen Druck zu lindern und darüber hinaus einen sozialen Ausgleichsmechanismus gegen mittelfristig steigende Energiekosten zu etablieren. Das ist definitiv zu begrüßen. Dafür müsste vom Staat aber zügig die notwendige Infrastruktur für unbürokratische Direktzahlungen geschaffen werden – Stichwort Energiepreispauschale. Ebenso sind Fragen nach der anvisierten Höhe, Verteilung und dem Kreis der Anspruchsberechtigen zu beantworten. Nun heißt es: konkret werden!