Deutscher Gewerkschaftsbund

Stelle für Soziale Innovation

Über die Förderrichtlinie

Oft sind es die kleinen Ideen, aus denen unvorhergesehene große gesellschaftliche Umwälzungen erwachsen. Gerne wird hierfür zur Verbildlichung der Flügelschlag eines Schmetterlings angeführt, der sich über große Distanz hinweg zu einem Sturm aufbauen kann (Schmetterlingseffekt). Die Förderrichtlinie der Sozialen Innovation soll in diesem Sinne regionale Ideen unterstützen, um gemeinsam herauszufinden, ob und wie sie zum einen wirksam sind und sich zum anderen im Fortlauf vielleicht sogar auf Landes- oder gar Bundesebene übertragen lassen.

Die Welt ist im Wandel begriffen und die 2020er-Jahre zeigen sich bisher als ein Zeitalter multipler Krisen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und die Transformationsforschung beschreibt den aktuellen gesellschaftlichen Umbruch als einen gesamtgesellschaftlichen Wandel, der systemübergreifend kulturelle, soziale, technologische, wirtschaftliche, infrastrukturelle sowie produktions- und konsumbezogene Veränderungen mit sich bringt.

Die aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) finanzierte Förderrichtlinie der Sozialen Innovation fokussiert daher innerhalb dieses gesellschaftlichen Transformationsprozesses zwei Schwerpunkte: 1. die Arbeitswelt im Wandel und 2. die Daseinsvorsorge.

  • Was wird gefördert

    Gefördert werden innovative Projekte in Niedersachsen, die sich diversen sozialen Herausforderungen annehmen und sich den lokalen und regionalen Bedarfen des Landes Niedersachsen stellen. So können bspw. in Projekten der Förderrichtlinie „Soziale Innovation“ innovative Handlungskonzepte zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung, zur infrastrukturellen Aufwertung ländlicher Regionen durch Digitalisierungsideen, zur besseren Abdeckung hochwertiger Gesundheits- und Sozialdienstleistungen im Flächenland uvm. entstehen.

    Gefördert werden Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 750.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung, diese beträgt in der stärker entwickelten Region (SER) 70 % und in der Übergangsregion (ÜR) 80 % - der Eigenanteil beträgt also je nach Antragsregion bzw. Ausführungsort des Projektes 20-30 %. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

Beratungsstelle für Soziale Innovation des DGB Niedersachsen

Die Beratungsstelle für Soziale Innovation des DGB Niedersachsen steht potenziellen Antragsteller*innen bei der Beantragung mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam mit den Antragsteller*innen entwickeln wir ihre innovativen Ideen weiter bis zur Reife des Projektantrages, vom ersten Brainstorming bis zur Antragsreife. Dabei unterstützen wir bei der Klärung lokaler und regionaler Bedarfe, bei der Vernetzung relevanter Akteur*innen, begleiten die öffentlichkeitswirksame Bewerbung der Projekte und helfen bei individuellen Anliegen.

Als beratende Instanz steht der DGB auch Antragsteller*innen als Ansprechpartner zur Verfügung, die keiner Gewerkschaft angehören.

Haben Sie eine innovative Idee, Sozialstrukturen auf lokaler oder regionaler Ebene zu verbessern? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir entwickeln gemeinsam Ihre Idee vor dem Hintergrund der ESF-Förderlinie.

  • Was bedeutet „Soziale Innovation“?

    Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff der Sozialen Innovation zumeist auf den Soziologen Wolfgang Zapf zurückgeführt, der soziale Innovationen als konzeptionelle Wegbereiter neuer Organisationsformen, neuer Regulierungen und neuer Lebensstile verstanden hat. Soziale Innovationen prägen den sozialen Wandel und lösen Probleme besser als frühere Praktiken. Die neuen Konzepte sind den alten überlegen und werden so von anderen nachgeahmt und institutionalisiert, wodurch sie den Status der sozialen Innovation erlangen. Es sind sowohl Lösungsansätze für gegenwärtige Ziele wie auch Lösungsoptionen künftiger Zielbestimmungen im Sinne dieser Definition als Soziale Innovationen denkbar. Auch wenn Innovationen oft exklusiv mit technischem Fortschritt zusammengedacht werden, so sind komplexe Probleme nur in den seltensten Fällen ausschließlich mit technischen Innovationen zu lösen.

    Deswegen lädt die Förderrichtlinie der Sozialen Innovation explizit dazu ein, das Innovative gezielt über die technische Komponente hinaus (weiter) zu denken: Ob nun (berufliche) Bildung, gesellschaftliche Integrationsbemühungen oder die dringend notwendige Schaffung und Verstetigung guter Arbeitsbedingungen – es sind stets neue Denkweisen, die den veränderten Praktiken vorausgehen müssen. Ob Formen des mobilen Arbeitens oder Telearbeit anvisiert werden oder an Formen einer neuen Mobilität wie bspw. durch verschiedene Car-Sharing-Varianten im Fokus stehen – entscheidend ist stets die erfolgreiche Einbettung der Technologie in die gelebten sozialen Praktiken. Somit wird klar, dass die technologischen und sozialen Innovationen sich gegenseitig bedingen und verstärken können und erst im Zusammenspiel ihr Potenzial entfalten können. Nur durch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz können neue Technologien den Charakter der Innovation behaupten.

    Daraus folgt die Einsicht, dass technologische und gesellschaftliche Entwicklungen stärker verzahnt werden müssen. Um die Akzeptanz sowie den Wirkkreis sozialer Innovationen zu verbessern, müssen die Menschen mitgenommen und in die Veränderungsprozesse aktiv miteinbezogen werden.

Aktueller Förderaufruf 2024

Laden Sie hier unten den aktuellen Förderaufruf für Projektideen im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“ herunter:

Aktueller Förderaufruf 2023

Laden Sie hier unten den aktuellen Förderaufruf für Projektideen im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“ herunter:

Ansprechpartner Stelle für soziale Innovation des DGB Niedersachsen

Foto Simon Rettenmaier

DGB/Werner Musterer

Stelle für soziale Innovation des DGB Niedersachsen
(gefördert durch den Europäischen Sozialfonds)

Dr. Simon Rettenmaier
DGB-Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt

Otto-Brenner-Straße 1
30159 Hannover

Telefon: 0511-12601-63
Mobil:    0151 - 72673414

E-Mail:  simon.rettenmaier@dgb.de