Oft sind es die kleinen Ideen, aus denen unvorhergesehene große gesellschaftliche Umwälzungen erwachsen. Gerne wird hierfür zur Verbildlichung der Flügelschlag eines Schmetterlings angeführt, der sich über große Distanz hinweg zu einem Sturm aufbauen kann (Schmetterlingseffekt). Die Förderrichtlinie der Sozialen Innovation soll in diesem Sinne regionale Ideen unterstützen, um gemeinsam herauszufinden, ob und wie sie zum einen wirksam sind und sich zum anderen im Fortlauf vielleicht sogar auf Landes- oder gar Bundesebene übertragen lassen.
Die Welt ist im Wandel begriffen und die 2020er-Jahre zeigen sich bisher als ein Zeitalter multipler Krisen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und die Transformationsforschung beschreibt den aktuellen gesellschaftlichen Umbruch als einen gesamtgesellschaftlichen Wandel, der systemübergreifend kulturelle, soziale, technologische, wirtschaftliche, infrastrukturelle sowie produktions- und konsumbezogene Veränderungen mit sich bringt.
Die aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) finanzierte Förderrichtlinie der Sozialen Innovation fokussiert daher innerhalb dieses gesellschaftlichen Transformationsprozesses zwei Schwerpunkte: 1. die Arbeitswelt im Wandel und 2. die Daseinsvorsorge.
Gefördert werden innovative Projekte in Niedersachsen, die sich diversen sozialen Herausforderungen annehmen und sich den lokalen und regionalen Bedarfen des Landes Niedersachsen stellen. So können bspw. in Projekten der Förderrichtlinie „Soziale Innovation“ innovative Handlungskonzepte zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung, zur infrastrukturellen Aufwertung ländlicher Regionen durch Digitalisierungsideen, zur besseren Abdeckung hochwertiger Gesundheits- und Sozialdienstleistungen im Flächenland uvm. entstehen.
Gefördert werden Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 750.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilfinanzierung, diese beträgt in der stärker entwickelten Region (SER) 70 % und in der Übergangsregion (ÜR) 80 % - der Eigenanteil beträgt also je nach Antragsregion bzw. Ausführungsort des Projektes 20-30 %. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.
Die Beratungsstelle für Soziale Innovation des DGB Niedersachsen steht potenziellen Antragsteller*innen bei der Beantragung mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam mit den Antragsteller*innen entwickeln wir ihre innovativen Ideen weiter bis zur Reife des Projektantrages, vom ersten Brainstorming bis zur Antragsreife. Dabei unterstützen wir bei der Klärung lokaler und regionaler Bedarfe, bei der Vernetzung relevanter Akteur*innen, begleiten die öffentlichkeitswirksame Bewerbung der Projekte und helfen bei individuellen Anliegen.
Als beratende Instanz steht der DGB auch Antragsteller*innen als Ansprechpartner zur Verfügung, die keiner Gewerkschaft angehören.
Haben Sie eine innovative Idee, Sozialstrukturen auf lokaler oder regionaler Ebene zu verbessern? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir entwickeln gemeinsam Ihre Idee vor dem Hintergrund der ESF-Förderlinie.
Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff der Sozialen Innovation zumeist auf den Soziologen Wolfgang Zapf zurückgeführt, der soziale Innovationen als konzeptionelle Wegbereiter neuer Organisationsformen, neuer Regulierungen und neuer Lebensstile verstanden hat. Soziale Innovationen prägen den sozialen Wandel und lösen Probleme besser als frühere Praktiken. Die neuen Konzepte sind den alten überlegen und werden so von anderen nachgeahmt und institutionalisiert, wodurch sie den Status der sozialen Innovation erlangen. Es sind sowohl Lösungsansätze für gegenwärtige Ziele wie auch Lösungsoptionen künftiger Zielbestimmungen im Sinne dieser Definition als Soziale Innovationen denkbar. Auch wenn Innovationen oft exklusiv mit technischem Fortschritt zusammengedacht werden, so sind komplexe Probleme nur in den seltensten Fällen ausschließlich mit technischen Innovationen zu lösen.
Deswegen lädt die Förderrichtlinie der Sozialen Innovation explizit dazu ein, das Innovative gezielt über die technische Komponente hinaus (weiter) zu denken: Ob nun (berufliche) Bildung, gesellschaftliche Integrationsbemühungen oder die dringend notwendige Schaffung und Verstetigung guter Arbeitsbedingungen – es sind stets neue Denkweisen, die den veränderten Praktiken vorausgehen müssen. Ob Formen des mobilen Arbeitens oder Telearbeit anvisiert werden oder an Formen einer neuen Mobilität wie bspw. durch verschiedene Car-Sharing-Varianten im Fokus stehen – entscheidend ist stets die erfolgreiche Einbettung der Technologie in die gelebten sozialen Praktiken. Somit wird klar, dass die technologischen und sozialen Innovationen sich gegenseitig bedingen und verstärken können und erst im Zusammenspiel ihr Potenzial entfalten können. Nur durch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz können neue Technologien den Charakter der Innovation behaupten.
Daraus folgt die Einsicht, dass technologische und gesellschaftliche Entwicklungen stärker verzahnt werden müssen. Um die Akzeptanz sowie den Wirkkreis sozialer Innovationen zu verbessern, müssen die Menschen mitgenommen und in die Veränderungsprozesse aktiv miteinbezogen werden.
Laden Sie hier unten den aktuellen Förderaufruf für Projektideen im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“ herunter:
Laden Sie hier unten den aktuellen Förderaufruf für Projektideen im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Innovation“ herunter:
Diese vierseitige Übersicht bündelt die wichtigsten Zahlen und Fakten zur Förderrichtlinie der Sozialen Innovation. Zudem sind hier die Ansprechpartner*innen der NBank aufgeführt, die im Zuge der Antragsstellung wichtig werden.
Die Antragstellung für eine Förderung im Rahmen der Richtlinie Soziale Innovation erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zu Beginn gilt es, die Projektidee – in Abstimmung mit der Beratungsstelle des DGB – so zu entwickeln, dass sie in der vorliegenden PDF zur Ideenbekundung der NBank schlüssig dargestellt werden kann.
Das PDF kann auch hier unten heruntergeladen werden:
Die Querschnittsziele bilden politische Ziele der EU sowie des Landes Niedersachsen ab, die in Aufbau und Struktur der Innovationsprojekte miteinbedacht werden sollen. Die Arbeitshilfe Querschnittsziele der NBank kann hier eingesehen werden.
Die Ämter für regionale Landesentwicklung leisten dann Hilfestellung, wenn es darum geht, lokale und regionale Bedarfe mit Blick auf die angedachten Innovationsprojekte zu klären. Niedersachsen hat seit Januar 2014 vier solcher Ämter, unterteilt in die Regionen Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems. Die Publikationen zur jeweiligen regionalen Handlungsstrategie eröffnen einen guten ersten Einblick in die regionalen Bedarfe.
Hier werden wir unsere neuen Projekte für vorstellen, wenn sie begonnen haben.
Für einen Überblick über die vergangenen Projekte laden Sie gern hier die Projektbroschüre "Raum für Ideen" herunter:
Arbeit und Innovationen für den sozialökologischen Umbau in Industriebetrieben
In dieser 2014 erschienen Studie der Edition Hans-Böckler-Stiftung untersucht die Politikwissenschaftlerin Antje Blöcker 232 sozial-ökologische Prozess- und Produktinnovationen in 163 Industriebetrieben. Blöcker zeichnet dabei eine Entwicklung nach, die verdeutlicht, dass heutige Innovationsbestrebungen in Industriebetrieben nicht mehr die pure Optimierung der Arbeitskosten fixieren, sondern stattdessen zunehmend material- und energieschonende Produktentwicklung und nachhaltige Personalentwicklung verfolgen. Um der Gefahr des bloßen Greenwashing gerecht zu werden, fokussiert sie in der Untersuchung u. a. die Rolle der Mitbestimmungsakteure im industriellen Transformationsprozess. Diese Studie verdeutlich, dass die Kriterien Guter Arbeit für gelungene soziale Innovationen essenziell sind.
Soziale Innovationen – Von der Idee zum gesellschaftlichen Impact
Dieser bei YouTube hochgeladene Vortrag des Ökonomen und Sozialwissenschaftlers Prof. Dr. Josef Hochgerner wendet sich dem Innovationsbegriff grundlegend zu und erklärt die Spannbreite, die insbesondere sozialen Innovationen zu eigen sind. Hier wird gut verdeutlicht, dass Innovationen immer in Wechselwirkung zur Gesellschaft und dem konkreten Umfeld (#Regionalbezug) stehen. Zudem kann hier der Weg vom Wollen zum Werden, von der Idee zur tatsächlich festmachbaren Innovation theoretisch nachvollzogen werden.
DGB/Werner Musterer
Stelle für soziale Innovation des DGB Niedersachsen
(gefördert durch den Europäischen Sozialfonds)
Dr. Simon Rettenmaier
DGB-Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt
Otto-Brenner-Straße 1
30159 Hannover
Telefon: 0511-12601-63
Mobil: 0151 - 72673414
E-Mail: simon.rettenmaier@dgb.de