Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gibt dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt, mit Schreiben vom 7. September 2021 Gelegenheit, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Stellung zu nehmen. Die Niedersächsische Landesregierung plant, für ihre Beamt*innen die Genehmigung von Nebentätigkeiten und Schmerzensgeldansprüche sowie die Gewährung von Beihilfe für Angehörige neu zu regeln. Der DGB nimmt zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Stellung und schlägt einige Verbesserungen vor.