Wir begrüßen grundsätzlich das Ansinnen, das NKlimaG weiterzuentwickeln. Angesichts der hohen Bedeutung von Klimaschutz und sozial-ökologischer Transformation für unsere Gesellschaft ist es richtig, wesentliche gesetzliche Grundlagen laufend zu überprüfen und – soweit notwendig – anzupassen. Wir stellen jedoch fest, dass auch bei der nun vorgelegten Änderung des NKlimaG wichtige Aspekte weiterhin unberücksichtigt bleiben, die wir bereits im Januar 2020 angeführt haben. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Monitoring. Bei einem derart folgenreichen Gesetzesvorhaben ist ein umfassendes Monitoring aus unserer Sicht obligatorisch. Dazu müssen auch Aspekte wie Beschäftigungswirkung, Kriterien Guter Arbeit, Sozialverträglichkeit und strukturpolitische Folgen in den Blick genommen werden. Dies steht weiterhin aus.