Corona sorgt für einen enormen Rückgang bei Minijobs. Diese Beschäftigten erhalten kein Kurzarbeitergeld, sondern werden sofort arbeitslos. Denn diese Form der prekären Arbeit ist nicht sozialversicherungspflichtig. Vor allem Frauen sind betroffen. Es bedarf einer dringenden Reform der Minijobs, damit die Beschäftigten abgesichert sind, fordert das #schlaglicht 02/2021 aus Niedersachsen.
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Vor rund einem Jahr hat die Corona-Pandemie nun ihren Anfang genommen. Bis zu ihrem Ausbruch hatte in Niedersachsen über ein Jahrzehnt lang ein kräftiger Zuwachs an Beschäftigung stattgefunden. Mit dem Virus und der dadurch verursachten Rezession ist es hiermit erstmal vorbei. Im Vergleich zum Vorjahr ist es zu einem signifikanten Anstieg der Arbeitslosenzahlen gekommen. Und große Unsicherheiten bestehen weiterhin fort. Schließlich ist im Moment nicht absehbar, wie stark sich der nochmals verlängerte Lockdown auf den Arbeitsmarkt auswirken wird.
In Anbetracht dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation fallen die Jobverluste bis zum jetzigen Zeitpunkt aber noch vergleichsweise moderat aus. Durch das Instrument des Kurzarbeitergeldes konnten die Betriebe entlastet und viele Arbeitsplätze gerettet werden. In Niedersachsen ist die Gesamtbeschäftigung trotz Krise in den zwölf Monaten bis Juni 2020 nur um einen Prozentpunkt zurückgegangen.
Allerdings unterscheiden sich die Auswirkungen von Corona sehr stark nach Beschäftigungsform. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat im besagten Zeitraum sogar minimal zugenommen. Demgegenüber stehen aber erhebliche Verluste bei den Minijobs. Ihre Anzahl hat sich um über 7 Prozent verringert. Insgesamt sind mehr als 55.000 Arbeitsplätze verlorengegangen. Mehrheitlich getroffen hat es dabei Beschäftigte, die ausschließlich dieser Tätigkeit nachgehen (siehe Grafik). Die Minijobber gehören damit zu den großen Verlierern auf dem Arbeitsmarkt!
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Überraschend ist dieser Befund jedoch nicht. Zur Erinnerung: Minijobs – geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat – sind prekäre Arbeit. Häufig gibt es keine Arbeitsverträge oder diese sind nur befristet. Da bei Minijobs zudem keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, erhalten die Beschäftigten kein Kurzarbeitergeld. Durch diese Faktoren werden Minijobber in Krisensituationen extrem schnell vor die Tür gesetzt. Anschließend gehen sie auch noch beim Arbeitslosengeld leer aus. Denn hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, auf die geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch haben.
Besonders viele geringfügig Beschäftigte gibt es in den aktuell heruntergefahrenen Bereichen des Einzelhandels, der Gastronomie und des Veranstaltungswesens. Dort besteht angesichts der erneuten Verlängerung der Stilllegungen die Gefahr, dass sich die Minijobverluste weiter fortsetzen. Das könnte gerade für Frauen zum wachsenden Problem werden. Für sie sind Minijobs sehr viel öfter die einzige Verdienstquelle. Vielen droht damit der Gang in die Grundsicherung.
Deshalb müssen jetzt die richtigen Lehren gezogen werden. Minijobs sind hochgradig reformbedürftig. Geringfügig Beschäftigte haben keine eigenständige Absicherung und landen ohne Umwege direkt im Abseits. Um sie zu schützen, muss für Minijobs ohne Ausnahmen die volle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro gelten. Damit dieses Beschäftigungsverhältnis zweiter Klasse endlich passé ist!