Die Vereinbarung legt die Grundsätze für den Umgang mit Fernsteuerungs-, Fernwartungs- und Auswertungssoftware fest. Diese erlauben den kontrollierten Zugriff auf Benutzer-PC und während Terminalserver-Sitzungen. Sie dient außerdem der Gewährleistung der Informationssicherheit und Datensicherheit. Diese Maßnahmen sollen die Beschäftigten vor einem unbefugten ebenso wie vor einem unkontrollierten Zugriff auf den Arbeitsplatz-PC schützen. Zur Einführung der Software hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.