Deutscher Gewerkschaftsbund

19.07.2021

Vereinbarung über Tele- und mobile Arbeit

Vereinbarung über mobile und Telearbeit (PDF, 3 MB)

Seit dem 1. Juli 2021 ist eine neue Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen in Kraft, die neben der Telearbeit auch die mobile Arbeit regelt. Davon profitieren rund 230.000 Menschen in 60 Berufsfeldern in der niedersächsischen Landesverwaltung. Für sie entsteht dadurch mehr Flexibilität, aber auch der Arbeitsschutz kommt nicht zu kurz. Die Mitbestimmung der Personalräte vor Ort ist gewährleistet.


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

81er-Vereinbarungen zwischen DGB und Landesregierung

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