Deutscher Gewerkschaftsbund

Gute Arbeit im öffentlichen Dienst

13.01.2020

81er-Vereinbarungen zwischen DGB und Landesregierung

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DGB

Im öffentlichen Dienst sind sowohl Angestellte als auch Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Die Beschäftigungs- und Entgeltbedingungen für Angestellte werden von den zuständigen Einzelgewerkschaften tarifvertraglich geregelt. Für Beamtinnen und Beamte gibt es diese Verhandlungsrechte und -möglichkeiten nicht.
Sie haben zwar das Recht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Ein aktives Verhandlungsrecht über Bezahlungs- und Beschäftigungsbedingungen oder auch das Streikrecht wird ihnen nach wie vor verweigert. Die Besoldungs- und Beschäftigungsbedingungen für Beamtinnen und Beamten werden vielmehr vom Gesetz- und/oder Verordnungsgeber festgelegt.

Beteiligung der Gewerkschaften und des DGB
Der Gesetzgeber räumt den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen ein Beteiligungsrecht ein (§ 96 Niedersächsisches Beamtengesetz [NBG]). Außerdem haben Land und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften die Möglichkeit, nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) Vereinbarungen zu schließen.

Die Spitzenorganisationen für die Beamtinnen und Beamten sind daher bei der Vorbereitung von allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.

Als Ergebnis der Föderalismusreform haben die Bundesländer seit 2007 auch die Möglichkeit, das Dienstrecht für ihre Beamtinnen und Beamten selbständig zu regeln. Daher ist der DGB Niedersachsen in alle Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren bezüglich der Besoldung, Versorgung und des Laufbahnrechts eingebunden.

  • Broschüre 81er-Vereinbarungen

  • Ver­ein­ba­rung über die Be­tei­li­gung der Spit­zen­or­ga­ni­sa­tio­nen der Ge­werk­schaf­ten und Be­rufs­ver­bän­de

    Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände werden bei allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse gemäß § 104 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und bei allgemeinen Regelungen für alle Beschäftigte beteiligt. Das haben Landesregierung und Spitzenverbände in einer gemeinsamen Erklärung beschlossen. Grundsatzgespräche über allgemeine und grundsätzliche Fragen der Dienstrechtspolitik finden in Zukunft als Spitzengespräche in der Regel zweimal jährlich statt. Fachgespräche zur Erörterung allgemeiner dienstrechtlicher Themen und konkreter dienstrechtlicher oder organisatorischer Vorhaben finden unabhängig von den Spitzengesprächen zwischen den für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Ressorts und den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbänden und dort in der Regel auf Fachebene statt.






















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DGB - Die beamtenpolitische Spitzenorganisation

Der DGB ist die Spitzenorganisation für Beamtinnen und Beamte. Er koordiniert die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und steht für eine gemeinsame gewerkschaftliche Beamtenpolitik. Die im DGB vereinigten Gewerkschaften organisieren in Niedersachsen rund 55.500 Beamtinnen und Beamte.
Ob Polizistin oder Feuerwehrmann, Förster oder Lehrerin, Standesbeamtin oder Steuerbeamter – die Mitgliedsgewerkschaften GdP, GEW, IG BAU, IG BCE, EVG und ver.di vertreten die Interessen der Beamtinnen und Beamten.


Ansprechpartnerin für Öffentlichen Dienst/Beamtenpolitik und Recht
Tina Kolbeck-Landau

Tina Kolbeck-Landau

Tel: 0511 12601-26
Mobil: 0175 2239055
E-Mail: tina.kolbeck@dgb.de