13.01.2020
81er-Vereinbarungen zwischen DGB und Landesregierung
DGB
Im öffentlichen Dienst sind sowohl Angestellte als auch Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Die Beschäftigungs- und Entgeltbedingungen für Angestellte werden von den zuständigen Einzelgewerkschaften tarifvertraglich geregelt. Für Beamtinnen und Beamte gibt es diese Verhandlungsrechte und -möglichkeiten nicht.
Sie haben zwar das Recht auf Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Ein aktives Verhandlungsrecht über Bezahlungs- und Beschäftigungsbedingungen oder auch das Streikrecht wird ihnen nach wie vor verweigert. Die Besoldungs- und Beschäftigungsbedingungen für Beamtinnen und Beamten werden vielmehr vom Gesetz- und/oder Verordnungsgeber festgelegt.
Beteiligung der Gewerkschaften und des DGB
Der Gesetzgeber räumt den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen ein Beteiligungsrecht ein (§ 96 Niedersächsisches Beamtengesetz [NBG]). Außerdem haben Land und Spitzenorganisationen der Gewerkschaften die Möglichkeit, nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) Vereinbarungen zu schließen.
Die Spitzenorganisationen für die Beamtinnen und Beamten sind daher bei der Vorbereitung von allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.
Als Ergebnis der Föderalismusreform haben die Bundesländer seit 2007 auch die Möglichkeit, das Dienstrecht für ihre Beamtinnen und Beamten selbständig zu regeln. Daher ist der DGB Niedersachsen in alle Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren bezüglich der Besoldung, Versorgung und des Laufbahnrechts eingebunden.
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Broschüre 81er-Vereinbarungen
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Vereinbarung über die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände
Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände werden bei allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse gemäß § 104 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und bei allgemeinen Regelungen für alle Beschäftigte beteiligt. Das haben Landesregierung und Spitzenverbände in einer gemeinsamen Erklärung beschlossen. Grundsatzgespräche über allgemeine und grundsätzliche Fragen der Dienstrechtspolitik finden in Zukunft als Spitzengespräche in der Regel zweimal jährlich statt. Fachgespräche zur Erörterung allgemeiner dienstrechtlicher Themen und konkreter dienstrechtlicher oder organisatorischer Vorhaben finden unabhängig von den Spitzengesprächen zwischen den für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Ressorts und den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbänden und dort in der Regel auf Fachebene statt.
22.11.2023
DGB
Seit fast zehn Jahren gibt es die o.g. Vereinbarung. Sie legt wichtige Grundlagen für die Beteiligung der Beschäftigten in IT-Fragen fest. Doch in der Praxis gibt es immer wieder Probleme. Nun wurde mit dem Innenministerium eine Handreichung erarbeitet, die praktische Umsetzung verbessern soll.
19.07.2021
Seit Juli 2021 regelt diese Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen die Tele- und mobile Arbeit für ca. 230.000 Menschen in 60 Berufsfeldern in der Landesverwaltung. Für sie entsteht dadurch mehr Flexibilität, aber auch der Arbeitsschutz kommt nicht zu kurz. Die Mitbestimmung der Personalräte vor Ort ist gewährleistet.
21.11.2017
DGB
Zum 1. Januar 2017 ist die Vereinbarung zur Erhebung der Krankenstandstatistik in Kraft getreten. Sie wurde zwischen dem Land Niedersachsen und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen abgeschlossen. Die Vereinbarung nach § 81 NPersVG regelt die landesweite Erfassung, Durchführung und Auswertung von krankheitsbedingten Fehltagen.
12.07.2016
gyorgymadarasz
Das Land ist mit über 200.000 Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Niedersachsen. Um die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln, soll der Anteil der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte erhöht werden. Dazu hat das Land eine Vereinbarung mit dem DGB und anderen Verbänden geschlossen.
01.04.2016
Colourbox
Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion darin, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Die zwischen DGB und Land neugefassten Richtlinien regeln Aspekte der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von Schwerbehinderten. Damit zeigen sie Möglichkeiten auf, deren beruflichen Chancen und konkreten Arbeitsbedingungen zu verbessern.
01.04.2016
Der berufliche Aufstieg der Beschäftigten des Landes Niedersachsen soll gefördert werden. Das Land, der DGB und der Deutsche Beamtenbund haben dazu eine Vereinbarung nach § 81 des Niedersächsischen Personalvertretunggesetzes beschlossen. Diese regelt Einzelheiten zur Aufstiegsfortbildung .
09.07.2015
Der DGB hat mit der Landesregierung eine Vereinbarung geschlossen, die den Bereich „Arbeit und Gesundheit" in der niedersächsischen Landesverwaltung verbessert. Die Vereinbarung baut Beratungsangebote aus und führt Gesundheitsthemen zusammen. Neu ist das Angebot „CARE". Es bietet Unterstützung bei besonderen Belastungen.
09.07.2015
Der DGB hat mit der Landesregierung eine Vereinbarung zur Nutzung des Online-Bewerbungsmoduls für die öffentliche Verwaltung abgeschlossen. Das Modul dient als Erweiterung zum Karriereportal und kann für alle Bewerbungsverfahren benutzt werden, die elektronisch über die Jobbörse-Datenbank eingegeben sind. Sie regelt Datenverarbeitung sowie Zugriffs- und Kontrollberechtigungen.
09.09.2014
DGB
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik ist heute selbstverständlich. In einer Vereinbarung mit dem Land regelt der DGB konkrete Fragen des Einsatzes von Rechnern und Programmen in der Landesverwaltung. So werden Fragen des Datenschutzes oder der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen geklärt. Auch in welchem Rahmen Beschäftigte informiert, geschult und beraten werden, legt die Vereinbarung fest.
27.11.2013
ver.di
Der demografische Wandel wird Organisation und der Aufgaben der Landesverwaltung verändern. Um das Personalmanagement demografiesicher zu machen, will das Land als Arbeitgeber daher eine regelmäßige Personalstrukturanalyse erstellen. In der abgeschlossenen Vereinbarung hat der DGB Details dazu vereinbart, um für die Beschäftigten Rechtssicherheit zum Beispiel hinsichtlich des Datenschutzes zu schaffen
04.03.2013
DGB
Im Januar 2013 wurde zwischen den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen und der niedersächsischen Landesregierung eine 81er-Vereinbarung zur "Einführung und Anwendung eines Personalmanagementverfahrens (PMV) in der niedersächsischen Landesverwaltung" abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt die Datenverarbeitung, die Zulässigkeit von Auswertungen und die Zugriffs- und Kontrollberechtigungen sowie die Rechte der Beschäftigten, der VerfahrenswanwenderInnen und der Personalvertretungen. Die Vereinbarung gilt für alle Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung, in denen das automatisierte PMV eingesetzt wird.
12.09.2012
DGB
Zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen wurde im Juni 2012 gemäß § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes eine Vereinbarung über ein integriertes, automatisiertes Haushaltswirtschaftssystem (HWS) abgeschlossen. Das HWS bildet den gesamten Haushaltskreislauf des Landes Niedersachsen ab. Bei der Einführung des Verfahrens handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige organisatorische Maßnahme. Deswegen waren der DGB und seine Mitgliedgewerkschaften zu beteiligen.
30.05.2012
Im Mai 2012 hat das niedersächsische Finanzministerium mit dem DGB eine Vereinbarung geschlossen, die die Gewährung von Vorschüssen regelt. In der Vereinbarung wird erläutert, in welchen Fällen Beamtinnen und Beamte einen Vorschuss erhalten. Zudem wird festgelegt, wie das Verfahren zur Gewährung eines Vorschusses abzulaufen hat.
15.09.2011
Seit Einführung der Europaqualifikation in der Landesverwaltung vor mehr als elf Jahren haben sich die Rahmenbedingungen stark verändert. Politik und Rechtsetzung der Europäischen Union haben heute für die Landespolitik und -verwaltung eine wachsende Bedeutung. Deshalb sind die Anforderungen an die europarechtliche und -politische Kompetenz der Beschäftigten gestiegen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesverwaltung eine Neuausrichtung der Qualifizierungsoffensive für Europa beschlossen und mit dem DGB abgestimmt.
29.10.2010
Mit der Einführung des elektronischen Reisemanagementverfahrens soll den Beschäftigten der niedersächsischen Landesverwaltung ein modernes, anwenderfreundliches und IT-gestütztes Verfahren zur elektronischen Beantragung, Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen zur Verfügung gestellt werden. Es soll die Geschäftsprozesse vereinheitlichen und vereinfachen, die Eigenverantwortlichkeit der Beschäftigten fördern sowie die Transparenz des Verwaltungshandelns verbessern. Zur Einführung des Verfahrens hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.
31.03.2010
Diese Vereinbarung regelt die Einführung und Anwendung von eLearning in der Landesverwaltung Niedersachsen. eLearning ist Lernen und Üben unter Einbeziehung von elektronischen Kommunikationsmitteln. Es steht damit für alle Formen von elektronisch unterstütztem Lernen, bei denen die Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnologien zum strukturieren Lernen genutzt werden. Zur Einführung der neuen Kommunikationsmittel hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.
31.03.2009
Mit der Einführung des Dokumenten- und Vorgangsbearbeitungssystems soll den Beschäftigten eine anwenderfreundliche IT-gestützte Arbeitsumgebung zur elektronischen Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen zur Verfügung gestellt werden. Die Informationen sollen besser verfügbar sein, die Aktenführung soll vereinheitlicht und damit die Effektivität und Transparenz des Verwaltungshandelns verbessert werden. Zur Einführung hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.
25.04.2007
Die Vereinbarung legt die Grundsätze für den Umgang mit Fernsteuerungs-, Fernwartungs- und Auswertungssoftware fest. Diese erlauben den kontrollierten Zugriff auf Benutzer-PC und während Terminalserver-Sitzungen. Sie dient außerdem der Gewährleistung der Informationssicherheit und Datensicherheit. Diese Maßnahmen sollen die Beschäftigten vor einem unbefugten ebenso wie vor einem unkontrollierten Zugriff auf den Arbeitsplatz-PC schützen. Zur Einführung der Software hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.
01.07.2002
Die Staatsmodernisierung in Niedersachsen umfasst eine breite Maßnahmenpalette, die sich an dem ganzheitlichen Modell der "Neuen Verwaltungssteuerung" orientiert. Ein wesentlicher Baustein ist das Projekt "Leistungsorientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsen" (LoHN). Die Landesregierung beabsichtigt, mit dem Projekt flächendeckend leistungs- und ergebnisorientierte Steuerungsinstrumente zu entwickeln und einzuführen. Damit soll die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungen der Verwaltung erhöht werden. Der DGB hat dazu mit der Landesregierung eine Vereinbarung abgeschlossen.
31.05.1999
Die Vereinbarung enthält allgemeine Regelungen über die gleitende Arbeitszeit und richtet sich an die Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung, die die gleitende Arbeitszeit eingeführt haben oder einführen wollen. Die Rahmenvereinbarung verfolgt das gemeinsame Anliegen, den sich abzeichnenden Veränderungen und den Anforderungen an eine moderne Verwaltung durch eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit besser als bisher gerecht zu werden. Um diesen Anforderungen aktiv entgegenzutreten hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.
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