Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Weihnachten steht vor der Tür. Doch Weihnachtsgeld liegt nicht bei allen Beschäftigten unterm Weihnachtsbaum. Dazu braucht es Tarifverträge. Ob die der Weihnachtsmann bringt oder welche Verantwortung Arbeitgeber dabei haben, ist im #schlaglicht Nummer 43/2019 zu lesen.
Zu abonnieren ist das #schlaglicht unter https://niedersachsen.dgb.de/service/newsletter
DGB/pogonici/123RF.com
Dreimal heißt es noch schlafen gehen, dann wird das erste Lichtlein auf dem Adventskranz angezündet. Viele Menschen werden den kommenden Sonntag wohl nutzen, um ihn gemeinsam mit ihren Familien und Freunden zu verbringen und vielleicht auch das erste Stückchen frischen Stollen zu naschen. Die Weihnachtsstimmung könnte aber auch einen ganz anderen Grund haben: Mittlerweile sollte nämlich die letzte Gehaltsabrechnung da sein. Hoffentlich mit einer reichen Bescherung. Denn das Weihnachtsgeld ist für die anstehende Geschenke-Shoppingtour schon fest eingeplant.
Nach einem Jahr der harten Arbeit und des Einsatzes ist die Sonderzahlung der verdiente Bonus für die Beschäftigten. Sie rieselt allerdings nicht leise vom Himmel. Einen gesetzlich geregelten Anspruch für den Extra-Zuschlag im November gibt es nicht. Das Weihnachtsgeld ist eine Errungenschaft der Gewerkschaften. In den zurückliegenden Jahrzehnten musste es von ihnen und ihren Mitgliedern erst hart erkämpft werden. Nur deshalb steht es heute in zahlreichen Arbeits- und Tarifverträgen sowie vielen Betriebsvereinbarungen. Aus reiner Nächstenliebe bekommt es niemand geschenkt!
Zu den Fakten: Was für Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten oder betriebliche Altersversorgung gilt, gilt auch für das Weihnachtsgeld. Tarifverträge sind das A und O. Insgesamt erhalten etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland die jährliche Zuwendung. Mit gewerkschaftlicher Tarifvereinbarung sieht es wesentlich besser aus. Mit ihr können sich über drei Viertel der Beschäftigten über Weihnachtsgeld auf ihrem Konto freuen. Ohne Tarifvertrag sind es nur rund 40 Prozent (siehe Grafik). Damit sind die meisten Beschäftigten ohne tarifliche Absicherung gleich doppelt gestraft. Zum einen erhalten sie im Durchschnitt eine deutlich niedrigere Bezahlung. In Niedersachsen sind es bei einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeit fast 300 Euro im Monat. Zum anderen gehen sie am Jahresende sehr oft leer aus.
DGB
Das höchste Weihnachtsgeld erhalten die Beschäftigten in der Süßwarenindustrie, dem Bankgewerbe, der Chemie- und Druckindustrie. Dort gibt es 95 bis 100 Prozent eines Monatslohns als Sonderzahlung. Auch bei Versicherungen, der Metallindustrie und dem öffentlichen Dienst gibt es durchschnittlich mehr als die Hälfte oben drauf. Unterschiede gibt es vor allem zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Ost und West. Der Befund kann kaum verwundern. Denn gerade in weiblich geprägten Branchen und in Ostdeutschland drücken sich besonders viele Arbeitgeber vor Tarifverträgen. Sie zementieren damit das Gehaltsgefälle zwischen den Geschlechtern und beiden Landesteilen!
Der Jahreswechsel eignet sich bestens für die innere Einkehr. Die Arbeitgeber sollten die Zeit nutzen, um sich ihrer Verantwortung bewusst zu werden. Ihre anhaltende Tarifflucht untergräbt das soziale Fundament der Gesellschaft. Abgesehen davon ist Knauserigkeit wahrlich keine Tugend, wenn es um die Honorierung der Leistung der Beschäftigten geht. Eines ist jedenfalls klar: Alle Beschäftigten haben als Bescherung ein ordentliches Weihnachtsgeld verdient. Aber der Weihnachtsmann bringt es nicht, sondern nur Tarifverträge!
DOWNLOAD