Vor Kurzem wurde im öffentlichen Dienst der Länder ein Abschluss erzielt. Nun muss das Ergebnis in Niedersachsen gemäß dem Prinzip ‚Besoldung folgt Tarif‘ vollständig übertragen werden. Doch auch darüber hinaus gibt es bei der Beamtenbesoldung noch einiges zu tun, damit das Land für qualifizierte Fachkräfte attraktiver wird, meint das #schlaglicht 43/2021.
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Vor eineinhalb Wochen haben sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nach intensiven Verhandlungen auf ein Ergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Es ist ein respektabler Tarifabschluss in schwierigen Corona-Zeiten. Bis März 2022 erhalten alle Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 1.300 Euro. Für während der Pandemie extrem belastete Beschäftigtengruppen im Gesundheitsbereich gibt es bereits zum Jahresbeginn höhere Zulagen. Im Dezember 2022 erfolgt die allgemeine Erhöhung der Entgelte um 2,8 Prozent. Jeder Cent davon ist mehr als verdient!
Diesem Kompromiss war ein zähes Ringen vorausgegangen, indem es die Arbeitgeberseite oft am nötigen Respekt gegenüber dem eigenen Personal vermissen ließ. Insbesondere deren Kernanliegen, die geplante Zerstückelung des Arbeitsvorgangs, hätte zu einer schlechteren Eingruppierung von vielen Beschäftigten geführt. Es ist ein solidarischer Erfolg, diesen Eingriff auf die Tarifarchitektur pariert zu haben.
Nun muss es einen weiteren Schritt nach vorne geben. Mit der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung – gemäß dem Prinzip ‚Besoldung folgt Tarif‘ – müssen alle von dem erzielten Tarifabschluss profitieren. Es ist daher zu begrüßen, dass das Land als Dienstherr sowohl die Einmalzahlung als auch die lineare Erhöhung auf die niedersächsischen Landes- und Kommunalbeamt*innen sowie Anwärter*innen im Haushaltsbegleitgesetz einplant.
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Damit darf es für die Landesregierung aber nicht getan sein. Die tarifliche Vereinbarung über höhere Zulagen im Gesundheitswesen müssen auch die Feuerwehrbeamt*innen im Rettungsdienst erhalten. Darüber hinaus steht das Ergebnis eins zu eins auch allen Pensionär*innen zu. Gerade niedrige Besoldungsgruppen wie A5 bis A10 haben keine üppigen Pensionen und leiden unter steigenden Energiepreisen oder hohen Mieten. Durch die späte prozentuale Erhöhung sind sie dringend auf die Einmalzahlung angewiesen, um ihre gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Es wäre ein gutes Signal, wenn man sie jetzt nicht benachteiligt.
Ebenso ist klar: Das Thema Beamtenbesoldung verdient in Niedersachsen weiter höchste politische Beachtung. Es besteht eindeutig Nachholbedarf, der auch durch Gerichtsurteile bescheinigt wird. Nur im Saarland verdienen eine Kriminalkommissarin oder ein Straßenobermeister in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A9 im Jahr weniger (siehe Grafik). Insgesamt zeigt sich, dass die Lücke zu anderen Bundesländern in den unteren Besoldungsgruppen nur in kleinen Schritten schrumpft und sich in den höheren sogar vergrößert. Das ist ungerecht, denn die niedersächsischen Beamt*innen leisten die gleiche gute Arbeit.
Zudem steht Niedersachsen auch mit anderen Bundesländern und der Privatwirtschaft im ständigen Wettbewerb um Fachkräfte. Das Land muss deshalb ein hohes Eigeninteresse an der Steigerung seiner eigenen Attraktivität haben. Ansonsten geht der Wettlauf um qualifizierten Nachwuchs verloren. Eine erste Etappe wäre die vollständige Übertragung des Tarifabschlusses. In Zukunft darf es gerne weitergehen!