Ziel der am 8. Juli 1998 beschlossenen Haushaltsvollzugsreform ist die Schaffung eines flächendeckenden integrierten automatisierten Haushaltswirtschaftssystems in Niedersachsen unter Einbeziehung der Anforderungen aus den neuen Steuerungsinstrumenten. Das Verfahren für die neuen Komponenten baut auf der Infrastruktur des Haushaltsvollzugs auf. Infolge des integrierten Verfahrensansatzes der Software handelt es sich nicht um ein eigenes, neues EDV-Verfahren. Zur Einführung der neuen Komponenten hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.