Mit einem einheitlichen Personalmanagementverfahren für Niedersachsen sollen die über 20 bisher eingesetzten verschiedenen Verfahren zur Personalverwaltung unter Übernahme der vorhandenen Datenbestände abgelöst werden. Insgesamt soll mehr Transparenz bei der Personalverwaltung und der zugehörigen Datenspeicherung erreicht werden. Gleichzeitig sollen Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit bei der Durchführung personalrechtlicher und –wirtschaftlicher Maßnahmen verbessert werden. Um diese Ziele zu erreichen hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes abgeschlossen.