Im Mai 2012 hat das niedersächsische Finanzministerium mit dem DGB eine Vereinbarung geschlossen, die die Gewährung von Vorschüssen regelt. In der Vereinbarung wird erläutert, in welchen Fällen Beamtinnen und Beamte einen Vorschuss erhalten. Zudem wird festgelegt, wie das Verfahren zur Gewährung eines Vorschusses abzulaufen hat.