Deutscher Gewerkschaftsbund

Gute Arbeit im öffentlichen Dienst

30.05.2012

Vereinbarung zur Gewährung von unverzinslichen Vorschüssen auf Bezüge

Vereinbarung zur Gewährung von unverzinslichen Vorschüssen auf Bezüge (PDF, 231 kB)

Im Mai 2012 hat das niedersächsische Finanzministerium mit dem DGB eine Vereinbarung geschlossen, die die Gewährung von Vorschüssen regelt. In der Vereinbarung wird erläutert, in welchen Fällen Beamtinnen und Beamte einen Vorschuss erhalten. Zudem wird festgelegt, wie das Verfahren zur Gewährung eines Vorschusses abzulaufen hat.


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