Deutscher Gewerkschaftsbund

15.08.2019
#schlaglicht 28/2019

Mindestlohnverstöße: Wenn der Betrug System hat

Vom Mindestlohn haben bundesweit bisher 4 Millionen Beschäftigte profitiert. Doch armutsfest ist er noch lange nicht. Zu viele verdienen immer noch unter 9,19 Euro pro Stunde. Welche Instrumente die Politik jetzt durchsetzen muß, ist im #schlaglicht Nummer 28/2019 aus Niedersachsen zu lesen.

Mindestlohn

DGB_Colourbox.com

Als der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2015 das Licht der Welt erblickte, war das eine gute Nachricht für viele Beschäftigte. Erstmals wurde per Gesetz eine verbindliche Verdienst- und damit auch Anstandsgrenze eingezogen, auf die alle einen Anspruch haben. Seither haben sich die Löhne in der untersten Einkommensgruppe dynamisch nach oben entwickelt. Insgesamt haben 4 Millionen Beschäftigte von der gesetzlichen Lohnschranke profitiert. Ein wichtiger Etappenerfolg für mehr soziale Gerechtigkeit.

Erst mit 12 Euro pro Stunde ist der Mindestlohn armutsfest

Allerdings ist nicht alles perfekt: Mit seiner jetzigen Höhe ist der Mindestlohn nicht armutsfest. Das wäre erst bei zwölf Euro pro Stunde der Fall. Zur Wahrheit gehört auch, dass viele Arbeitgeber ihr Personal um das verdiente Geld bringen. Der Betrug um den Mindestlohn hat System. Nach konservativen Berechnungen erhalten mindestens 1,3 Millionen Anspruchsberechtigte (alle Erwerbstätigen ohne Ausnahmeregelung und Selbstständige) in ihrer Hauptbeschäftigung weniger als ihnen gesetzlich zusteht. Hinzu kommen noch 500.000 Nebenjobber. Besonders hoch sind die Anteile der betroffenen Beschäftigten im Bereich persönlicher Dienstleistungen, im Gastgewerbe und im Einzelhandel (siehe Grafik). Offensichtlich sind in manchen Branchen ganze Herden von schwarzen Arbeitgeber-Schafen unterwegs!

Anspruchsberechtigte Beschäftigte mit Verdienst unter Mindestlohn

DGB

Eine beliebte Methode der Betriebe, um die Stundenlöhne zu drücken, ist die Ausdehnung der Arbeitszeit. Im Klartext: Die Beschäftigten leisten tatsächlich mehr Arbeit, als mit ihrem Arbeitgeber vereinbart worden ist, werden dafür aber nicht entsprechend bezahlt. So geht moderne Ausbeutung. Es ist deshalb auch kein Zufall, dass Unternehmerverbände und Arbeitgeber gegen das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung Sturm laufen. Verfügen die Beschäftigten nämlich über ein exaktes Bild ihrer Arbeitszeit, wird den Betrieben ein wichtiger Hebel zum Umgehen des Mindestlohns aus der Hand genommen.

Milliarden von Euro an Lohnausfällen

Der millionenfache Betrug an den Beschäftigten ist keine Lappalie, sondern ein sozialer Skandal sowie ein Fall von Wirtschaftskriminalität. Die Lohnausfälle und entgangenen Sozialbeiträge summieren sich jährlich auf mehrere Milliarden Euro. Die Beschäftigten und die Allgemeinheit werden also gleichermaßen geschädigt. Und gleichzeitig treten die Lohndrückerkolonnen den fairen Wettbewerb mit Füßen. Sie verschaffen sich gegenüber der Konkurrenz, die sich korrekt verhält, durch illegale Kostensenkungen einen Vorteil. Eine Koalition der anständigen Arbeitgeber muss diese Praxis ächten.

Politik muss Flankenschutz leisten

Der Mindestlohn ist trotz mancher Defizite eine Erfolgsgeschichte, die es fortzugeschreiben gilt. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Neben einer Erhöhung Richtung zwölf Euro müssen alle Anspruchsberechtigten den Mindestlohn auch erhalten. Dafür ist ein engmaschiges Kontrollnetz samt hoher Bußgelder ebenso notwendig wie die zügige Umsetzung des europäischen Urteils zur Arbeitszeiterfassung. Nicht zuletzt muss die Tarifbindung erhöht werden. Über Tariftreuegesetze bei öffentlichen Aufträgen und eine Erleichterung von Allgemeinverbindlicherklärungen kann der Staat seinen Beitrag leisten. Denn wirklich gute Arbeit geht nur mit Tarifvertrag!

 

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