Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf beabsichtigt die Niedersächsische Landesregierung eine Rechtsgrundlage zur weiteren Konkretisierung des Erscheinungsbildes von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu schaffen. Außerdem enthält der Entwurf Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften für Beamtinnen und Beamte. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat bereits im September 2021 zum Entwurf Stellung nehmen dürfen. Anlässlich der mündlichen Anhörung im Innenausschuss im Landtag hat der DGB seine Stellungnahme vom September 2021 ergänzt. Dabei geht es vor allem um die Regelungen des Schmerzensgeldes. Der Dachverband setzt sich dafür ein, dass es eine bessere Übergangsregelung gibt. Außerdem soll das Gesetz mehr Spielraum für Einzelentscheidungen lassen.