Deutscher Gewerkschaftsbund

10.02.2022
#schlaglicht 05/2022

Wohnungspolitik: Kommunales Vorkaufsrecht sicherstellen

Mit dem kommunalen Vorkaufsrecht will das Land Niedersachsen verstärkt gegen Verdrängung, Spekulation und Mietenexplosion vorgehen. Leider sorgt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dafür, dass dieses Instrument kaum noch nutzbar ist. Das #schlaglicht 05/2022 fordert eine Reform des Baugesetzbuches und weitere Maßnahmen.

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Hochhäuser im Rohbau und Kran vor blauem Himmel

DGB/Hellen Sergeyeva/123rf.com

Der Anstieg der Inflation ist gerade für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen eine große Belastung. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Preise im Januar um 5 Prozent angestiegen. Verantwortlich dafür sind vor allem die Energiekosten, die über ein Fünftel höher liegen. Leicht zugelegt haben auch Wohnungsmieten. Und gerade weil die Mieten in der Vergangenheit deutlich nach oben gingen, treibt die allgemeine Preisentwicklung nun viele Menschen an ihre finanziellen Grenzen. Neben dem Faktor Energie besteht daher auch auf dem Wohnungsmarkt weiterhin akuter Handlungsbedarf.

Neubauwohnungen mit hohen Angebotsmieten

Eine Trendumkehr ist bisher nicht erkennbar. In zwei Jahrzehnten hat Niedersachsen über die Hälfte seiner Sozialwohnungen eingebüßt. In den zehn größten Städten des Landes werden bei Neubauwohnungen so hohe Quadratmeterpreise aufgerufen, dass sie bei vielen Beschäftigten – trotz guter Verdienste – für tiefe Einschnitte im monatlichen Budget sorgen (siehe Grafik). Aber die private Wohnungswirtschaft verspürt wenig Drang, daran etwas zu ändern!

Kommunales Vorkaufsrecht als wohnungspolitisches Instrument

Ein wichtiger Hebel für mehr bezahlbaren Wohnraum ist das kommunale Vorkaufsrecht. Denn weigert sich ein Käufer, eine „Abwendungsvereinbarung“ zu unterzeichnen und sich damit auf festgelegte soziale und städtebauliche Ziele zu verpflichten, können Kommunen beim Verkauf von Häusern und Grundstücken in den Kaufvertrag zum Verkehrswert eintreten und diese für ein öffentliches Wohnungsunternehmen oder eine Genossenschaft verfügbar machen. Eine effektive Maßnahme gegen Spekulationen und Verdrängung. Im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtags wurde jetzt angekündigt, dass über das Baulandmobilisierungsgesetz dieses Instrument vermehrt genutzt werden soll.

Grafik "Mittlere Angebotsmieten von Neubauwohnungen in Niedersachsen"

DGB

Es gibt nur ein Problem: Zurzeit ist das kommunale Vorkaufsrecht ein stumpfes Schwert. Im letzten November hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass die Kommunen keinen Gebrauch davon machen dürfen, wenn ein Grundstück gemäß den städtebaulichen Zielen bebaut ist und genutzt wird und es sich nicht um eine „Schrottimmobilie“ handelt (Begründung siehe hier). Hierdurch hat sich das Vorkaufsrecht fast erledigt. Ebenso ist auch das Werkzeug der Abwendungsvereinbarung für die Kommunen nicht mehr anwendbar, fehlt doch die entscheidende „Drohkulisse“, den Kauf im Zweifel platzen zu lassen und die Immobilie selbst zu erwerben.

Kommunen wieder ermächtigen und Menschen schützen

Wegen dieser juristischen Einschränkungen muss die Bundesregierung tätig werden und den § 26 des Baugesetzbuches ändern. Die (niedersächsischen) Kommunen brauchen zügig wieder die Möglichkeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, um Spekulationsspiralen und explodierenden Mieten entgegenwirken zu können sowie Menschen vor Verdrängung zu schützen.

Landeswohnungsbaugesellschaft endlich gründen

Darüber hinaus sind allerdings noch weitere Schritte notwendig. Ein befristeter Mietenstopp muss als Sofortmaßnahme greifen, während parallel eine neue Wohngemeinnützigkeit einführt wird und zusätzliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau fließen. Dazu muss in Niedersachsen die Landeswohnungsbaugesellschaft besser heute als morgen Richtfest feiern. Damit Wohnen bezahlbar wird!

 


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