Die Vereinbarung enthält allgemeine Regelungen über die gleitende Arbeitszeit und richtet sich an die Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung, die die gleitende Arbeitszeit eingeführt haben oder einführen wollen. Die Rahmenvereinbarung verfolgt das gemeinsame Anliegen, den sich abzeichnenden Veränderungen und den Anforderungen an eine moderne Verwaltung durch eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit besser als bisher gerecht zu werden. Um diesen Anforderungen aktiv entgegenzutreten hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.