Die Betriebsratswahlen stehen bevor. In vielen Unternehmen sind die Beschäftigten aufgerufen, ihren Interessenvertretungen den nötigen Rückhalt zu geben. Denn Mitbestimmung ist ein Erfolgsgarant und sichert gute Arbeit. Für ihre zukünftigen Aufgaben brauchen Betriebsräte allerdings mehr Rechte, meint das #schlaglicht 02/2022 aus Niedersachsen.
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iStock/ Linnea Frank Photography
Was lange währt, wird endlich gut. Zum ersten Mal in der Firmengeschichte gibt es beim Naturkosmetikhersteller Laverana einen Betriebsrat. Nachdem zuvor einige Gründungsversuche noch nicht von Erfolg gekrönt waren, haben die Beschäftigten im vergangenen November die Wahlen für das elfköpfige Gremium an den drei niedersächsischen Standorten in Hannover, Wennigsen und Bantorf erfolgreich durchgeführt. Das Unternehmen ist damit offiziell im Land der Mitbestimmung angekommen. Glückwunsch!
Demnächst sind bundesweit die Stimmen von vielen Beschäftigten gefragt. Nach vier Jahren finden zwischen Anfang März und Ende Mai turnusmäßig die Betriebsratswahlen statt. In Niedersachsen werden insgesamt 42 Prozent der Beschäftigten von einer betrieblichen Interessenvertretung repräsentiert. Im Vergleich der Bundesländer reiht es sich im oberen Bereich ein (siehe Grafik). Eine größere Verbreitung der Mitbestimmung wäre dennoch wünschenswert. Diese ist bisher stark von der jeweiligen Branche abhängig. Im verarbeitenden Gewerbe und im Finanzwesen sind Betriebsräte weitaus öfter etabliert als im Handel oder Gastgewerbe.
Nicht selten hat die Mitbestimmung einen schweren Stand. Viele Arbeitgeber scheuen die demokratische Mitsprache der Beschäftigten. Regelmäßig kommt es vor, dass geltendes Recht gebrochen wird, um Betriebsratswahlen zu verhindern. Ebenso sehen sich Betriebsräte immer wieder mit Zermürbungstaktiken konfrontiert. In Hannover versucht die Modekette Primark seit längerem, den verdienten Betriebsratsvorsitzenden Ralf Sander unter fadenscheinigen Gründen loszuwerden. Erfreulicherweise hat der Rechtsstaat die Kündigung schon zweimal einkassiert.
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Die unternehmerische Abwehrhaltung gegen die Mitbestimmung ist sehr kurzsichtig. Ihre Vorteile sind nämlich beachtlich: Mitbestimmte Betriebe haben bei Produktivität, Innovationen und Gewinnen gegenüber der Konkurrenz die Nase vorn. Die Beschäftigten wiederum erhalten deutlich höhere Löhne und mehr Arbeitsplatzsicherheit. Hinzu kommen noch höhere Ausbildungsquoten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie weniger unbezahlte Überstunden. Mit Betriebsräten lässt sich gute Arbeit wählen!
In Zukunft wird die Beteiligung der Belegschaften mehr denn je gefragt sein. Mit der sozial-ökologischen und der digitalen Transformation sind zwei Megaprojekte bereits im Gange. Um die anstehenden Umbrüche in der Arbeitswelt ausgewogenen zu gestalten und zu einem Erfolg zu machen, muss die Mitbestimmung gestärkt werden.
Es ist zu daher begrüßen, dass die Bundesregierung digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften plant und Arbeitgeber, die Betriebsratsgründungen behindern, es auch ohne Anzeige mit der Staatsanwaltschaft zu tun kriegen sollen. Außerdem braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update. Die Beschäftigten müssen die Ausrichtung der Betriebe mitgestalten können. Dazu gehören Mitbestimmungs- und Initiativrechte bei der Aus- und Weiterbildung, Personalplanung und Beschäftigungssicherung. Damit kann der Wandel gelingen.