Bereits im November 2019 haben wir Empfehlungen zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes abgegeben. Diese gelten weiterhin. Auch 16 Monate nach unserer ersten Stellungnahme gilt es, die pflegerische Versorgung sicherzustellen und dabei gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Branche zu gewährleisten. Die Landesregierung hat nur einen kleinen Teil unserer Änderungsvorschläge aufgegriffen. Die Gewerkschaften wünschen sich mehr politischen Gestaltungswillen der Landesregierung bei der Umsetzung der im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen verabredeten Maßnahmen. Der DGB begrüßt das Ziel der Landesregierung, die Investitionskostenzuschüsse in der ambulanten Pflege an die Zahlung von tarifgerechten Gehältern zu koppeln. Allerdings wird der vorliegende Gesetzentwurf dem nicht gerecht. Die hier vorgenommene Definition von „tarifgerecht“ als 95% der Eingangsstufe vom TV-L liegt deutlich unter einem durchschnittlichen tariflichem Gehalt. Somit bliebe der Druck auf die tarifgebundenen Unternehmen weiterhin bestehen, was das Risiko der Tarifflucht erhöht und die Tarifbindung weiterer Unternehmen erschwert. Wir plädieren daher dafür, dass sich tarifungebundene Unternehmen nicht durch das im Gesetzentwurf vorgesehene geringe Mindestentgelt von 95% der Eingangsstufe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen dürfen.