Deutscher Gewerkschaftsbund

03.01.2005

Vereinbarung über Telearbeit in der Landesverwaltung

Vereinbarung über Telearbeit in der Landesverwaltung (PDF, 429 kB)

In der Landesverwaltung soll die alternierende Telearbeit weiterhin ermöglicht und um "mobile Telearbeit" und Telearbeit in "Satellitenbüros“ ergänzt werden. Alternierende Telearbeit liegt vor, wenn Beschäftigte ihre regelmäßige Arbeitszeit teilweise zu Hause und teilweise in der Dienststelle erbringen. Bei der Telearbeit in "Satellitenbüros" erbringen die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung in Außenstellen. Die "mobile Telearbeit" bedeutet, dass die Arbeitsleistung im Außendienst erbracht wird. Um diese Modelle umzusetzen hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.


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