Im Anschluss an den Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) hat der DGB mit seinen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes gefordert, dass das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich für Niedersachsen übertragen wird. Übernommen werden soll es auf alle Beamt*innen, Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen in Land und Kommunen. Wir fassen hier den aktuellen Stand der Besoldungsrunde in Niedersachsen zusammen.
Der am 29.11.2021 erzielte Tarifabschluss der Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beinhaltet eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro für alle Beschäftigten bzw. 650 Euro für Auszubildende, die bis März 2022 ausgezahlt wird. Außerdem wurde eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent bzw. der Ausbildungsentgelte um 50 Euro zum 01.12.2022 abgeschlossen. Zudem werden die Zulagen im Gesundheitswesen angehoben. Die Laufzeit beträgt 24 Monate – vom 01.10.2021 bis 30.09.2023.
Niedersachsen hat wie zahlreiche andere Landesregierungen direkt nach der Einigung seine Absicht verkündet, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen, Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen zu übertragen. Da die Corona-Sonderzahlung bis Ende März ausgezahlt werden muss, um steuerfrei zu sein, hat der Landtag dafür bereits im Dezember im Haushaltsbegleitgesetz den Weg freigemacht. Ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zur Übertragung der 2,8 Prozent bzw. der 50 Euro muss nun im Laufe dieses Jahres folgen.
DGB
Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses war in der Vergangenheit auch in Niedersachsen keine Selbstverständlichkeit. Deshalb hat der DGB zusammen mit seinen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die aktuelle Entwicklung begrüßt. Bitter ist die Besonderheit der Corona-Sonderzahlung jedoch für die Versorgungsempfänger*innen.
Sie ist definiert als Unterstützung des Arbeitgebers, die die zusätzliche Belastung durch die Coronakrise abmildern soll. Sie wird zusätzlich zum gewährten Arbeitslohn gezahlt und wird den Beschäftigten zum Dank und als Anerkennung für die außergewöhnlichen Leistungen gewährt. Gemäß § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz ist sie steuerfrei.
Niedersachsen weigert sich bisher, diese Sonderzahlung den Versorgungsempfänger*innen zukommen zu lassen. Daher werden die Versorgungsbezüge erst zum 01.12.2022 um dann 2,8 Prozent erhöht. Damit müssen die Betroffenen eine Nullrunde von 14 Monaten hinnehmen. Der DGB setzt sich mit Verweis auf die hohe Inflationsrate für eine Kompensation in Form einer steuerpflichtigen Einmalzahlung in Höhe des Versorgungssatzes ein. Dies haben wir in einem Brief an die Landtagsabgeordneten deutlich gemacht.
Pressemitteilung "Nach Gespräch mit Hilbers: DGB fordert Besoldungsanpassung für Beamt*innen"
schlaglicht "Beamtenbesoldung: Tarifabschluss vollständig übertragen!"