30.08.2002
Mit einem einheitlichen Personalmanagementverfahren für Niedersachsen sollen die über 20 bisher eingesetzten verschiedenen Verfahren zur Personalverwaltung unter Übernahme der vorhandenen Datenbestände abgelöst werden. Insgesamt soll mehr Transparenz bei der Personalverwaltung und der zugehörigen Datenspeicherung erreicht werden. Gleichzeitig sollen Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit bei der Durchführung personalrechtlicher und –wirtschaftlicher Maßnahmen verbessert werden. Um diese Ziele zu erreichen hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes abgeschlossen.
01.07.2002
Die Staatsmodernisierung in Niedersachsen umfasst eine breite Maßnahmenpalette, die sich an dem ganzheitlichen Modell der "Neuen Verwaltungssteuerung" orientiert. Ein wesentlicher Baustein ist das Projekt "Leistungsorientierte Haushaltswirtschaft Niedersachsen" (LoHN). Die Landesregierung beabsichtigt, mit dem Projekt flächendeckend leistungs- und ergebnisorientierte Steuerungsinstrumente zu entwickeln und einzuführen. Damit soll die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Leistungen der Verwaltung erhöht werden. Der DGB hat dazu mit der Landesregierung eine Vereinbarung abgeschlossen.
31.01.2001
Aufbauend auf dem Pilotprojekt „Flexiblere Arbeitszeit durch Telearbeit“ regelt die Vereinbarung die alternierende Telearbeit in der Landesverwaltung. Diese liegt vor, wenn Beschäftigte ihre individuelle Arbeitszeit teilweise zu Hause und teilweise in der Dienststelle erbringen. Angestrebt wird außerdem, eine Arbeitszeitregelung für alternierende Telearbeit in die Nds. ArbZVO aufzunehmen. Der DGB hat darüber mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.
31.05.1999
Die Vereinbarung enthält allgemeine Regelungen über die gleitende Arbeitszeit und richtet sich an die Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung, die die gleitende Arbeitszeit eingeführt haben oder einführen wollen. Die Rahmenvereinbarung verfolgt das gemeinsame Anliegen, den sich abzeichnenden Veränderungen und den Anforderungen an eine moderne Verwaltung durch eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit besser als bisher gerecht zu werden. Um diesen Anforderungen aktiv entgegenzutreten hat der DGB mit dem Land Niedersachsen eine Vereinbarung nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes geschlossen.